Auskunft zum Denkmal beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Gaarz

Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bauamt / Bauverwaltung / Denkmalpflege

Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz), Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-2412
Fax: +49 395 57087-65965

Mitarbeiter

Christopher Schalinski
Telefon: +49 39557087246 3
Fax: 0395 5708765965
Lucia Rinke
Telefon: +49 39557087570 3
Fax: 0395 5708765965
Eike Meinhart
Telefon: +49 39557087240 8
Fax: 0395 5708765965
Uwe Klingenberg
Telefon: +49 39557087241 3
Fax: 0395 5708765965
Stefanie Wildt
Telefon: +49 39557087432 0
Fax: +49 395570876590 5
Brita Höftmann
Telefon: +49 39557087244 5
Fax: 0395 5708765965
Melanie Becker
Telefon: +49 39557087242 2
Fax: 0395 5708765965
Doreen Krugmann
Telefon: +49 39557087241 0
Fax: 0395 5708765992
Simone Rengert
Telefon: +49 39557087241 1
Fax: 0395 5708765965
Kerstin Ehlert
Telefon: +49 39557087243 3
Fax: 0395 5708765965
Stephanie Pliska
Telefon: +49 39557087551 6
Lukas Bölke
Telefon: +49 39557087243 4
Fax: 0395 5708765965
Steffen Noak
Telefon: +49 39557087243 0

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bei den folgenden Denkmalarten ist der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich:

  • Bewegliche Denkmale
  • Bodendenkmale
  • keine

Die Denkmallisten der Baudenkmale der Unteren Denkmalschutzbehörden können Sie jederzeit einsehen.

Eine Auskunft zu bestimmten Denkmalen oder eine Auskunft zu den Beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie jedoch beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesses nachweisen.

Sie können von der Unteren Denkmalschutzbehörde eine Auskunft über die Denkmale erhalten, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Für bestimmte Denkmale, wie zum Beispiel Bodendenkmale, müssen Sie jedoch für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies ist zum Beispiel erforderlich, um nicht das Datenschutzrecht der Eigentümer zu gefährden.