Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Negentin

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Ihre zuständige Stelle

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Weitere Anschriften

Adresse

Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 4549-0
Telefon: +49 395 5593-0
Fax: +49 381 4549-139
Hauptverwaltungssitz Rostock
Fax: +49 395 5593-169
Hauptverwaltungssitz Neubrandenburg

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Anzahl:
Kostenfrei

Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus: 22, 23

Neubrandenburg: "Bahnhof DB"

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Angaben zum Betrieb: 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
    • Datum des Inkrafttretens der Adressänderung
  • Angaben zur bisherigen und neuen Betriebsstätte:
    • Kontaktdaten 
    • Adresse der Betriebsstätten

Die Adresse Ihrer Betriebsstätte oder einer Ihrer Betriebsstätten hat sich geändert.

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht im Fall der Adressänderung von Betriebsstätten. 
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: 
Wenn die neue Adresse der Betriebsstätte in einem Bezirk liegt, für den eine andere Handwerkskammer zuständig ist, müssen Sie die Registrierung der Betriebsstätte 

  • bei der bisher zuständigen Handwerkskammer löschen lassen
  • und bei der nun zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.