Mitgliedschaft (freiwillig) in der Ingenieurkammer M-V beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen dürfen, aber noch keine zweijährige praktische Ingenieurtätigkeit nachweisen können oder Sie Ingenieur-Studierende/r sind, können Sie die Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten Mitglieder beantragen.
Ihre zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Herr
GLENDE.CONSULTING GmbH & Co. KG
Prof. Ulf
Glende
Position:
Fachperson für Datenschutz
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
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Behördlicher Datenschutzbeauftragter
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Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Zeugnisse) oder
- Nachweis über die Immatrikulation an einer Hoch- oder Fachschule (Studierendenausweis)
- ggf. Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Tabellarischer Lebenslauf
Voraussetzungen
Sie müssen Ihre Wohnung oder Ihre Niederlassung oder Ihre Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben. Sie dürfen die Berufsbezeichnung Ingenieur / Ingenieurin führen, aber verfügen noch nicht über die erforderliche praktische Berufstätigkeit als Ingenieur von zwei Jahren oder Sie sind Studierende(r) eines Ingenieurstudiums.
Kosten
Antragsgebühr: EUR 100,00
Eintragungsgebühr: EUR 50,00
Löschungsgebühr: EUR 100,00
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Eintragung in die Liste der nichtstimmberechtigten freiwilligen Mitglieder ist schriftlich oder elektronisch an die Ingenieurkammer zu richten.
- Fügen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
- Sind die Unterlagen vollständig, entscheidet der Eintragungsausschuss der Kammer über Ihren Antrag.
- Über die Entscheidung des Eintragungsausschusses erhalten Sie einen Bescheid.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Als Mitglied können Sie die Leistungen der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen. Die Kammer vertritt die Interessen der Ingenieure gegenüber der Politik und Wirtschaft. Sie fördert den Austausch mit anderen Kammern und Berufsverbänden. Sie haben die Möglichkeit in Ausschüssen, Projektgruppen und Fachgruppen der Kammer ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als nichtstimmberechtigtes Mitglied können Sie noch nicht über wichtige Entscheidungen der Kammer mitbestimmen. Die Kammer bietet für Mitglieder ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm sowie weitere Angebote.