Ihre zuständige Stelle
Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Griebnitzer Weg 2
18196
Dummerstorf
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Bestallungs- oder Approbationsurkunde
- Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
- Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade
- Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
- Urkunde über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
Kosten
Die Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die von der Vertreterversammlung der Landestierärztekammer festgesetzt werden. Die Beitragssätze werden im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht. Die Beitragspflicht für die im laufenden Jahr approbierten Tierärzte und Tierärztinnen beginnt am ersten des auf die Approbation folgenden Monats.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zur Mitgliedschaft muss persönlich vorgenommen werden. Empfohlen wird die Kontaktaufnahme vorab telefonisch, per E-Mail oder per Fax zur Geschäftsstelle der Landestierärztekammer. Meldeunterlagen werden dann postalisch zugesandt.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Länder in ihren Heilberufsgesetzen.
Die Kammermitglieder müssen sich innerhalb einer festgesetzten Frist (häufig ein Monat) nach Beginn der Mitgliedschaft bei ihrer Tierärztekammer melden und die für die Berufsausübung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen vorlegen.
- Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- berufliche und private Anschrift
- Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung
- erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis, Arbeitgeber oder Niederlassung in selbständiger Tätigkeit
- erworbene akademische Grade, Titel
- anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung
Mitglieder der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind alle Tierärzte und Tierärztinnen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts haben, falls sie ihren Beruf hier nicht ausüben.