Mitgliedschaft in der Landestierärztekammer M-V anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Alt Plestlin

Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der...

Ihre zuständige Stelle

Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Griebnitzer Weg 2
18196 Dummerstorf

Zentraler Kontakt

Telefon: 038208 60541

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.

Montag bis Freitag: 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Bestallungs- oder Approbationsurkunde
  • Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes
  • Promotionsurkunde oder Urkunden über die Genehmigung zur Führung akademischer Grade
  • Nachweise über die Verleihung berufsbezogener Amts- oder Dienstbezeichnungen
  • Urkunde über die Genehmigung zur Führung einer Gebiets-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung

Die Mitglieder sind verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Die Bemessung der Beitragsgrundlage erfolgt nach Beitragsgruppen, die von der Vertreterversammlung der Landestierärztekammer festgesetzt werden. Die Beitragssätze werden im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlicht. Die Beitragspflicht für die im laufenden Jahr approbierten Tierärzte und Tierärztinnen beginnt am ersten des auf die Approbation folgenden Monats.

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft muss persönlich vorgenommen werden. Empfohlen wird die Kontaktaufnahme vorab telefonisch, per E-Mail oder per Fax zur Geschäftsstelle der Landestierärztekammer. Meldeunterlagen werden dann postalisch zugesandt.

Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Länder in ihren Heilberufsgesetzen.

Die Kammermitglieder müssen sich innerhalb einer festgesetzten Frist (häufig ein Monat) nach Beginn der Mitgliedschaft bei ihrer Tierärztekammer melden und die für die Berufsausübung erforderlichen Zeugnisse und Bescheinigungen vorlegen.

  • Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • berufliche und private Anschrift
  • Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung
  • erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis, Arbeitgeber oder Niederlassung in selbständiger Tätigkeit
  • erworbene akademische Grade, Titel
  • anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung

Mitglieder der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind alle Tierärzte und Tierärztinnen, die in Mecklenburg-Vorpommern ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Melderechts haben, falls sie ihren Beruf hier nicht ausüben.