Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen

Ausgewähltes Gebiet: Altstadt

Soweit noch kein elektronisches Verfahren vorliegt, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Wählen Sie eine der zuständigen Stellen aus der Karte aus.

Als Alternative zur Auswahl der zuständigen Stellen aus der Karte kann eine zuständige Stelle aus der Liste unterhalb der Karte ausgewählt werden.
Zur Auswahl aus der Liste

Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Sie schildern in der allgemeinen Anfrage Ihr Anliegen. Die Koordinierungsstelle teilt Ihnen mit, wer für das Verfahren zuständig ist und wie das weitere Verfahren abläuft.

Die von Ihnen angestrebte Tätigkeit/ Ihr Anliegen lässt sich zur Zeit noch nicht elektronisch weiter verfolgen. Deshalb können Sie eine allgemeine Anfrage stellen, die der Koordinierungsstelle der Einheitlichen Ansprechpartner zugeleitet wird und von dort aus beantwortet wird.

Diese Anfrage ist hier elektronisch möglich.

Es wird Ihnen mitgeteilt,

  • welche Stellen für Ihr Anliegen zuständig sind,
  • für welche Bereiche Sie die Unterstützung eines einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen können
  • und ob spezielle Formulare vorliegen, die für Ihr Anliegen ausgefüllt werden müssen.

Diese Auskünfte sind für Sie kostenfrei.