Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Greschendorf

Das gewerbliche Abbrennen von diversen Feuerwerkskörpern muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Börzower Weg 3
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Herr T. Brose
Telefon: +49 3841 3040-3219
Fax: +49 3841 3040-83219
Funktion: Fachgebietsleitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Frau J. Kuhn
Telefon: +49 3841 3040-3201
Fax: +49 3841 3040-83201
Funktion: Vorzimmer Fachdienstleitung, Waffenaufbewahrungskontrollen, Koordination Rufbereitschaft
Frau L. Hahn
Telefon: +49 3841 3040-3215
Fax: +49 3841 3040-83215
Funktion: Sachbearbeiterin Fachaufsicht Ämter, Schornsteinfegerwesen und Prostitution
Frau S. Schulze
Telefon: +49 3841 3040-3217
Fax: +49 3841 3040-83217
Funktion: Sachbearbeiterin Waffenaufbewahrungskontrollen und Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Öffnungszeiten

Montag:geschlossen
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:geschlossen
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:geschlossen

Hinweis:

Und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Sie benötigen

  • eine gültige Erlaubnis gemäß § 7 (gewerblich) oder § 27 (nicht gewerblich) Sprengstoffgesetz oder
  • einen gültigen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz oder
  • eine Ausnahmebewilligung gemäß § 24 Abs. 1 Sprengstoffgesetz.

In der Anzeige müssen die folgenden Angaben gemacht bzw. die folgenden Unterlagen beigefügt werden:

  • Personalien der Verantwortlichen
  • Ort, Art und Umfang sowie Beginn und Ende des Feuerwerks
  • Entfernungen zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen
  • die Sicherungsmaßnahmen, insbesondere Absperrmaßnahmen sowie sonstige Vorkehrungen zum Schutze der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.

Es dürfen sich in unmittelbarer Nähe des Feuerwerks keine Kirchen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, reetgedeckte Gebäude oder Fachwerkhäuser befinden.

Gebührenrahmen: 30,00 EUR bis 150,00 EUR

Das Abbrennen von

  • Feuerwerkskörpern der Kategorie F3
  • von Großfeuerwerken der Kategorie F4 oder
  • von Bühnen- und Theaterfeuerwerk der Kategorie T1 oder T2 oder
  • sonstigen Feuerwerkskörpern der Kategorie P1 oder P2

muss ganzjährig vom Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber der zuständigen Stelle angezeigt werden. Für die Anzeige gilt eine Frist von zwei Wochen vor Abbrand des Feuerwerks. Bei Feuerwerken in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, hat die Anzeige vier Wochen vorher zu erfolgen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Nordwestmecklenburg:

Das Abbrennen von pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 ausgenommen der Tage 31.12. und 01.01. müssen beim Landkreis Nordwestmecklenburg beantragt werden.