Ausweispflicht

Ausgewähltes Gebiet: Alt Sassitz

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bergen auf Rügen
Gesellschaftliche Angelegenheiten

Markt 5/6
18528 Bergen auf Rügen

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3838 811-352
Fax: +49 3838 811-444
Die Faxnummer gilt für alle Mitarbeiter der Abteilung gesellschaftliche Angelegenheiten. Bitte geben Sie bei einen Fax daher stets den Namen des Mitarbeiters an. Danke

Mitarbeiter

Frau Stoll
Telefon: +49 3838 811-418
Position: Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
Frau Iding
Telefon: +49 3838 811-415
Position: Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt
Frau Dagmar Hoyer
Telefon: +49 38304 824760
Fax: +49 38304 828167
Position: Sachbearbeiterin
Frau Buchinski
Telefon: +49 3838 811-143
Position: Sachbearbeiterin Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Dienstag:
09.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.30 Uhr
Donnerstag:
13.30 bis 15.30 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 9
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtverkehr Bergen
Bus: Linie 32 Haltestelle Markt

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Deutsche(r) im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG)
  • der allgemeinen Meldepflicht unterliegend oder, ohne der Meldepflicht unterliegend, sich überwiegend in Deutschland aufhaltend

Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist.

Die Ausweispflicht gilt nicht für Personen, gegen die eine Freiheitsstrafe vollzogen wird.