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Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen

Drittstaatsangehörige Familienangehörige eines EU- oder EWR-Bürgers benötigen spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland

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