Suche von A bis Z

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Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag abgeben

  • Mit einander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.
  • Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus.

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Orte mit dem Buchstaben A