Erklärung zur Barrierefreiheit - Formulare

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Online-Formulare, die zentral über das Formular-Management-System der Landesverwaltung bereitgestellt werden. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung gilt nicht für Anwendungen, in denen die Formulare eingebettet sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BWebVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Sie können uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19053 Schwerin

Kontakt

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 13 Absatz 1 des LBBG M-V und der BWebVO M-V
Anforderung Barrieren

Alternativtexte für Bedienelemente

Der DatePicker hat keine Beschreibung.

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

Das Logo im PDF-Dokument besitzt keinen Alternativtext.

HTML-Strukturelemente für Überschriften

Auf der Einstiegsseite ist die Überschrift "Betrieb" als h2 deklariert, gefolgt von der Überschrift "Sondergewerbe" als h4 und der Überschrift "Betriebsstätte" als h3;

Auf der Seite Zusammenfassung ist die Überschrift "Betrieb" als h2 deklariert, gefolgt von der Überschrift "Sondergewerbe" als h5 und der Überschrift "Betriebsstätte" als h4;

Die Überschriften im PDF-Dokument sind nicht getaggt.

Inhalte gegliedert

Die Absätze und Strukturelemente im PDF-Dokument sind nicht als solche getaggt.

Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

Die Radiobuttons unter der Überschrift "Betriebsstätte" sind nicht in einem fieldset deklariert werden daher nur als "2 von 2" vorgelesen. Das gleiche Problem gibt es für die Radiobuttons unter "...Erlaubnis..." und "...Handwerkskarte...";

Die Radiobuttons "Betriebsstätte entspricht der Wohnanschrift" als "ist Reisegewerbe" vorgelesen;

Wenn beide Radiobuttons auf "Ja" stehe, dann wir das Ausstellungsdatum bei "… Erlaubnis …" nicht korrekt vorgelesen, bei der "… Handwerkskarte …" ist dies nicht der Falls.;

Der "Name der Handwerkskammer" wird vorgelesen als "Name der ausstellenden Behörde".

Kontraste von Texten ausreichend

Impressum, | und Datenschutz haben einen zu niedrigen Kontrast

Text auf 200% vergrößerbar

Texte schieben sich ineinander. Die Beschriftungen der Formularfelder ragen in die Felder hinein. Die Beschriftungen der Schalter werden abgeschnitten;
Wenn der Text im PDF-Dokument vergrößert wird, und die Einstellung Ansicht -> Zoom -> Umfließen des Adobe Readers genutzt wird, verschwinden die Leerzeichen und der Text ist nur schwer leserlich.

Inhalte brechen um

Bei einem Viewport von 320 CSS-Pixeln gibt es eine horizontale Scrollbar und der Text ist nicht lesbar, ohne horizontal zu scrollen; In der Navigationsleiste ist der "Schließen" Schalter abgeschnitten; Wenn die "Drucken" Funktion ausgewählt wurde, ist nur noch ein Teil des darauffolgenden Hinweises zu sehen. Beim Scrollen gibt es keine Veränderung in der Ansicht.

Textabstände anpassbar

Viele Texte werden zusammengedrückt oder verschwinden komplett

Eingeblendete Inhalte bedienbar

Tooltips werden nur per Mouseover angezeigt

Zeitbegrenzungen anpassbar

Es gibt keinen Schalter, um die Zeitbegrenzung zurückzusetzen.

Bereiche überspringbar

Es sind keine Bereiche im PDF-Dokument entsprechend getaggt.

Sinnvolle Dokumenttitel

Alle Eingabeseiten haben den gleichen Titel;

Der Titel des PDF-Dokuments ist zwar vorhanden, wird aber nicht in der Titelzeile angezeigt.

Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung

"Rechtsform Gewerbeanzeige" wird nach dem eigentlichen Wert vorgelesen;

"Ist Reisegewerbe" nach "Sondergewerbe" wird direkt mit vorgelesen, wenn mit Pfeiltasten navigiert wird;

"Ja" nach "Liegt eine Handwerkskarte..." wird direkt mit vorgelesen, wenn mit Pfeiltasten navigiert wird;

Im PDF-Dokument werden "Ja" und "Nein" nach "Betriebsstätte entspricht der Wohnanschrift" und "Seite 2 von 4" gehören mit zu der Anschrift Tabelle.

Aussagekräftige Linktexte

Wenn die "Drucken" Funktion genutzt wird, erscheint ein Hinweis, dass ein Ausdruck erzeugt wurde. Hier wird auf ein PDF verlinkt.

Aussagekräftige Überschriften und Beschriftungen

Das Formularfeld mit der id="gewerbe_nebenerwerb_G00000252_F00000118" hat mehrere Beschriftungen;

Das Feld "Datum des Beginns…" wird nicht vorgelesen;

Das Pflichtfeld "Land" wird nicht als Pflichtfeld vorgelesen, ohne dieses auszufüllen, gelangt man aber nicht weiter.

Aktuelle Position des Fokus deutlich

Der Tastaturfokus ist nicht deutlich sichtbar.

Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens

"Grund der Neuerrichtung / der Übernahme" wird als "Grund Gewerbeanmeldung" vorgelesen;

Die Eingabefelder "Im Handel..." und "Name des Geschäfts..." werden beide mit "Organisationsname" vorgelesen.

Hauptsprache angegeben

Im PDF-Dokument ist keine Hauptsprache angegeben.

Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet

Im PDF-Dokument ist ein lateinischer Satz enthalten.

Fehlererkennung

Wenn ein Pflichtfeld nicht ausgefüllt ist, wird die Fehlermeldung nicht vorgelesen. Des Weiteren ist es nicht ersichtlich, dass es Fehler gab.

Beschriftungen von Formularelementen vorhanden

Die Comboboxen für "Rechtsform Gewerbeanzeige", " Ort und Nummer…" und "Zuständiges Registergericht", "Geschlecht…", "Geburtsland", "Staatsangehörigkeit" und "Land", "Grund der Neu...", "Art der Niederlassung" und "Land" haben keine Beschriftung.

Name, Rolle, Wert verfügbar

Die Dropdown Eingabefelder werden mit "leer" vorgelesen, auch wenn Eingaben gemacht wurden

  • Unverhältnismäßige Belastung Für alle unter a) genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2.ÄndG zum LBGG M-V war die Entwicklung bereits beauftragt. Die BWebVO M-V ist erst nach dem Launch des MV-Serviceportals in Kraft getreten. Die identifizierten Barrieren werden im Zuge der funktionalen Weiterentwicklung des MV-Serviceportals sukzessive reduziert werden.
  • Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Leichte Sprache wird angeboten

Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar.

Gebärdensprachvideos sind vorhanden

Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.06.2020 erstellt.

Die Erklärung der Barrierefreiheit wurde auf Basis eines BITV-Konformitätstests vom 06.01.2020 erstellt. Im Anschluss an den Konformitätstest wurden weitere Entwicklungsarbeiten, auch zur Beseitigung der identifizierten Barrieren, durchgeführt.

Folgende Inhalte wurden getestet: 

  • Eingabeseite (die ersten fünf Seiten der Gewerbeanmeldung von Rostock)
  • Zusammenfassung (letzte Seite der Formularerstellung)
  • erstelltes Formular (PDF-Dokument)

Im dem Formular-Management-System werden Informationen aus externen Datenquellen eingebettet. Auf die barrierefreie Darstellung der Informationen hat das System keinen Einfluss: Folgende Inhalte werden eingebettet:

  • eingebettete bzw. verlinkte Formulare im PDF-Format der öffentlichen Stellen
  • Download-Dateien in proprietären Formaten von den öffentlichen Stellen (bspw. Word-Dokumente)
  • Formulare, die dezentral durch die öffentlichen Stellen selbst erstellt werden

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2020 überprüft.

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BWebVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.