Erklärung zur Barrierefreiheit - Portal
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mv-serviceportal.de ohne die verknüpften Sub-Domänen zum Nutzerkonto, zur elektronischen Antragstellung bzw. zu implementierten Online-Diensten, Identitäts- oder Zahlungsverfahren. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BWebVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sie können uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19053 Schwerin
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 13 Absatz 1 des LBBG M-V und der BWebVO M-V
Anforderung | Vorhandene Barriere |
---|---|
Alternativtexte für Bedienelemente |
|
Alternativtexte für Grafiken und Objekte |
|
HTML-Strukturelemente für Überschriften |
|
Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar |
|
Kontraste von Texten ausreichend |
|
Text auf 200% vergrößerbar |
|
Inhalte brechen um |
|
Textabstände anpassbar |
|
Ohne Maus nutzbar |
|
Bereiche überspringbar |
|
Sinnvolle Dokumenttitel |
|
Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung |
|
Aussagekräftige Linktexte |
|
Aktuelle Position des Fokus deutlich |
|
Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten |
|
Fehlererkennung |
|
Hilfe bei Fehlern |
|
Korrekte Syntax |
|
- Unverhältnismäßige Belastung Für alle unter genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2.ÄndG zum LBGG M-V war die Entwicklung bereits beauftragt. Die BWebVO M-V ist erst nach dem Launch des MV-Serviceportals in Kraft getreten. Die identifizierten Barrieren werden im Zuge der funktionalen Weiterentwicklung des MV-Serviceportals sukzessive reduziert werden.
- Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Leichte Sprache wird angeboten |
Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar. |
Gebärdensprachvideos sind vorhanden |
Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar. |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.05.2020 erstellt.
Die Erklärung der Barrierefreiheit wurde auf Basis eines BITV-Konformitätstests vom 07.10.2019 erstellt. Im Anschluss an den Konformitätstest wurden weitere Entwicklungsarbeiten, auch zur Beseitigung der identifizierten Barrieren, durchgeführt.
Folgende Inhalte wurden getestet:
- Startseite
- Trefferanzeige
- A-Z Suche
- Kontextsuche
- Gewerbeanmeldung mit Ortsangabe
- FAQ
- Hilfecenter mit Film
- Impressum
Im MV-Serviceportal werden Informationen aus externen Datenquellen eingebettet. Auf die barrierefreie Darstellung der Informationen hat das MV-Serviceportal keinen Einfluss: Folgende Inhalte werden eingebettet:
- eingebettete bzw. verlinkte Formulare im PDF-Format der öffentlichen Stellen
- Download-Dateien in proprietären Formaten von den öffentlichen Stellen (bspw. Word-Dokumente)
- Links, Tabellen und Listen im Zuge der Leistungsbeschreibung
Die Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2020 überprüft.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BWebVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail:
ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.