Erklärung zur Barrierefreiheit - Portal

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mv-serviceportal.de ohne die verknüpften Sub-Domänen zum Nutzerkonto, zur elektronischen Antragstellung bzw. zu implementierten Online-Diensten, Identitäts- oder Zahlungsverfahren. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BWebVO M-V teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.

Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Sie können uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Arsenal am Pfaffenteich
Alexandrinenstraße 1
19053 Schwerin

Kontakt

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit § 13 Absatz 1 des LBBG M-V und der BWebVO M-V
Anforderung Vorhandene Barriere
Alternativtexte für Bedienelemente
  • "Telefon 115"-Schalter hat keinen sinnvollen Alternativtext;
  • Steuerelemente des Videos werden nicht sinnvoll vorgelesen

Alternativtexte für Grafiken und Objekte

  • Das Video hat keinen Alternativtext

HTML-Strukturelemente für Überschriften

  • falsche Zuordnung der Überschrift in der HTML-Struktur
  • ein Überschriftenlevel wird übersprungen
  • die Schachtelung ist inhaltlich nicht sinnvoll

Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar

  • der "Suchen"-Schalten hat keine Beschriftung

Kontraste von Texten ausreichend

  • die Inhalte des Cookie-Banners haben einen unzureichenden Kontrast

Text auf 200% vergrößerbar

  • Elemente verrutschen in die Fußzeile bzw. sie überlappen sich ab einer Vergrößerung ab 170 %

Inhalte brechen um

  • Einige Elemente verschieben sich aus dem Viewport nach links bzw. nach rechts.

Textabstände anpassbar

  • der "Suchen"-Schalter rutscht in das Suchfeld

Ohne Maus nutzbar

  • Karte ist nicht mit Tab-Taste ansteuerbar, lediglich mit Pfeil-Tasten

Bereiche überspringbar

  • Es gibt keinen Titel für die Karte

Sinnvolle Dokumenttitel

  • Gleiche Titelbenennung von Seiten

Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung

  • Der Tastaturfokus rutscht nach dem Öffnen der Hilfe ans Ende des Fensters

Aussagekräftige Linktexte

  • Das Logo enthält einen leeren Link

Aktuelle Position des Fokus deutlich

  • Der Tastaturfokus ist auf keiner Seite visuell verfolgbar

Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten

  • Die Ziehbewegung, um die Karte zu verschieben, kann nicht mittels einer einfachen Zeigereingabe umgesetzt werden

Fehlererkennung

  • ein leeres Suchfeld führt zu einer unzureichenden Fehlermeldung

Hilfe bei Fehlern

  • leeres Suchfeld wird nicht ausreichend hervorgehoben

Korrekte Syntax

  • Doppelte Verwendung des Itemprop-Attribut
  • Nutzung eines nicht erlaubten alt-Attributes
  • ein End-Tag ist im HTML überflüssig
  • Unverhältnismäßige Belastung Für alle unter genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2.ÄndG zum LBGG M-V war die Entwicklung bereits beauftragt. Die BWebVO M-V ist erst nach dem Launch des MV-Serviceportals in Kraft getreten. Die identifizierten Barrieren werden im Zuge der funktionalen Weiterentwicklung des MV-Serviceportals sukzessive reduziert werden.
  • Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Leichte Sprache wird angeboten

Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar.

Gebärdensprachvideos sind vorhanden

Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.05.2020 erstellt.

Die Erklärung der Barrierefreiheit wurde auf Basis eines BITV-Konformitätstests vom 07.10.2019 erstellt. Im Anschluss an den Konformitätstest wurden weitere Entwicklungsarbeiten, auch zur Beseitigung der identifizierten Barrieren, durchgeführt.

Folgende Inhalte wurden getestet:

  • Startseite
  • Trefferanzeige
  • A-Z Suche
  • Kontextsuche
  • Gewerbeanmeldung mit Ortsangabe
  • FAQ
  • Hilfecenter mit Film
  • Impressum

Im MV-Serviceportal werden Informationen aus externen Datenquellen eingebettet. Auf die barrierefreie Darstellung der Informationen hat das MV-Serviceportal keinen Einfluss: Folgende Inhalte werden eingebettet:

  • eingebettete bzw. verlinkte Formulare im PDF-Format der öffentlichen Stellen
  • Download-Dateien in proprietären Formaten von den öffentlichen Stellen (bspw. Word-Dokumente)
  • Links, Tabellen und Listen im Zuge der Leistungsbeschreibung

Die Erklärung wurde zuletzt am 09.12.2020 überprüft.

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 4 BWebVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Überwachungsstelle
Werderstr. 124, 19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Internet: http://www.barrierefreies-web-mv.de

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.