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Standesamtliche Urkunden
Folgende Leistungen wurden zum Thema Standesamtliche Urkunden gefunden:
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Eheschließung im Ausland ohne Inlandswohnsitz: Nachbeurkundung beantragen
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
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Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten...
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Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen oder Ihre Auslandsehe nachbeurkundet wurde.
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Familienname: Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen beantragen
Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.
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Familienname des Kindes: Änderung durch alleinsorgeberechtigten Elternteil erklären
Wenn Ihnen die elterliche Sorge für ihr Kind allein zusteht, können Sie dem Kind nur einen oder einige der Namen, aus denen Ihr Familienname besteht, den Familiennamen des anderen Elternteils oder einen aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen erteilen.
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Familienname des Kindes: Anschlusserklärung abgeben
Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
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Familienname des Kindes: Einbenennung beantragen
Ein Kind kann durch Einbenennung den Familiennamen des neuen Ehepartners eines Elternteils annehmen oder später wieder durch Rückbenennung ablegen.
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Familienname des Kindes: Neubestimmung des Geburtsnamens erklären
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
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Geburt auf einem deutschen Seeschiff anzeigen
Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.
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Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
Anstatt einer Geburtsurkunde können Sie sich auch einen Ausdruck aus dem Geburtsregister ausstellen lassen.