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Folgende Leistungen wurden zum Thema 3.1. Beihilfen vor der Geburt gefunden:
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Bundesstiftung "Mutter und Kind"
Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" will schwangeren Frauen in Notlagen, eine ergänzende finanzielle Unterstützung geben, um ihnen die Entscheidung für das Kind und die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern.
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Hebammenhilfe
Hebammen unterstützen, beraten und helfen während der Schwangerschaft, der Geburtsvorbereitung, bei der Geburt selbst und in der ersten Zeit danach.
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Hilfe zur Gesundheit - Bewilligung
Hilfen zur Gesundheit (Leistungen des 5. Kapitels Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur...
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Stiftung "Hilfen für Frauen und Familien"
Zweck der Stiftung ist es, unverschuldet in Not geratenen Familien, insbesondere Alleinerziehenden und alleinstehenden Frauen, die sich in einer außergewöhnlichen Not- oder Konfliktlage befinden, schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen, die zu einer dauerhaften Problemlösung beitragen.