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03. Kindertagespflege

Eine weitere Möglichkeit der Betreuung eines Kindes ist die individuelle Förderung bei einer Tagespflegeperson. Kindertagespflege bedeutet, dass Ihr Kind tagsüber oder für einen Teil des Tages durch eine Tagespflegeperson in deren Wohnung, in der Wohnung der Personensorgeberechtigten oder in externen Räumen gefördert wird.

Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei der Inanspruchnahme von Kindertagespflege schließen Sie mit der Tagespflegeperson einen schriftlichen Betreuungsvertrag ab, der die wesentlichen Punkte des Betreuungsverhältnisses enthält.

Mecklenburg-Vorpommern ist Kinder- und Familienland. Deshalb setzt sich die Landesregierung für die schrittweise Einführung einer für Eltern kostenfreien Kindertagesbetreuung ein.

Seit August 2012 wurden hierfür die ersten Grundsteine mit der Ganztagsförderung in KiTas gelegt. Damals wurden die Elternbeiträge für die unter Dreijährigen sowie für die Kinder im Vorschuljahr gesenkt.

Ab Januar 2018 werden die Elternbeiträge für die KiTa mit Ausnahme des bereits gesenkten Vorschuljahres über einen direkten Zuschuss des Landes um bis zu 50 Euro zusätzlich pro Monat reduziert. Das gilt auch, wenn Ihr Kind bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird. Mehr unter: sozial-mv.de


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