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08. Integration behinderter Kinder und Schüler in Horten und Schulen


In Kindertageseinrichtungen können integrative Gruppen gebildet werden. Es kann aber auch Einzelintegration erfolgen. So werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung eine zusätzliche Förderung benötigen, gemeinsam vorrangig mit nicht behinderten Kindern gefördert.

Kann der individuelle Förderbedarf eines Kindes in der wohnortnahen Kindertageseinrichtung nicht erfüllt werden, sollten die Eltern eine Beratung durch die örtlich zuständigen Sozial- und Jugendämter in Anspruch nehmen.

Schüler mit Behinderungen werden möglichst wohnortnah integrativ an der allgemeinen  Schule betreut. Je nach Art und Umfang der Behinderung erfolgt eine sonderpädagogische Beratung und zusätzliche Förderung im und neben dem Unterricht. Die Förderung der Schüler erfolgt entsprechend ihrer Ausgangslage bedarfsgerecht auf der Grundlage individueller Förderpläne.

Schüler, die im integrativen Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können, werden in separaten Klassen oder an Förderschulen unterrichtet.

An den Förderschulen sind durch den Schulträger in enger Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und freien Initiativen individuelle Förderangebote zu gewährleisten, die zu einer für die Eltern zeitlich verlässlichen Betreuung vor und nach dem Unterricht führen. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig. Die Entwicklung von Ganztagsangeboten ist an den Förderschulen zu fördern. Ganztagsangebote sind ergänzende Angebote, die in Zusammenarbeit mit dem Schulträger oder freien Trägern, Erziehungsberechtigten oder qualifizierten Personen die Entwicklung der Schüler unterstützen. Die Teilnahme an den Ganztagsangeboten ist freiwillig.

An Schulen mit überregionaler Bedeutung halten die Schulträger Internate oder Wohnheime vor, soweit den Schülern eine tägliche Fahrt zur Schule nicht zugemutet werden kann.

Die Schulverwaltungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die Staatlichen Schulämter beraten die Eltern bei der Entscheidung, welches Angebot für ihr Kind das Beste ist.

Für Eltern von Kindern mit einer Behinderung gibt es die familienentlastenden Dienste der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die Leistungen der familienentlastenden Dienste richten sich mit ihren Angeboten an Familien oder Lebensgemeinschaften mit behinderten Angehörigen.

Das Angebot des familienentlastenden Dienstes umfasst die stunden- oder ggf. tageweise Betreuung von Menschen mit Behinderungen.

Konkrete Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind alle wichtigen Adressen von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach den unterschiedlichen Lebensbereichen beziehungsweise Einrichtungstypen zusammengestellt. Außerdem finden Sie auch Adressen von Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Behörden unter der Rubrik Beratung und Hilfe in Mecklenburg-Vorpommern.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten:  

- Krankheit und Behinderung
- Vorsorge, Früherkennung und Frühförderung
- Vorschulische Bildung

Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 07.06.2012


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