Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
SG allgemeine Ordnungsaufgaben / Wahlen

Scheuerstraße 2
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-3225

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Am Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses

  • Ausgabe der Stimmzettel

  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels

  • Mitarbeit bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde (Amtsvorsteher oder Bürgermeister) bestellt.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

  • Bundeswahlgesetz (BWG)

  • Bundeswahlordnung (BWO)

  • Europawahlgesetz (EuWG)

  • Europawahlordnung (EuWO)

  • Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

  • Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V)