Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Sperrmüll in den jeweiligen Wertstoffhöfen abgeben.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR

Lindenstr. 30
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-7000
Fax: 03871 72277-7000
WWW: Homepage

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
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Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
  • Abfallgebühren.

Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Selbstanlieferung bzw. Annahmestellen finden Sie auf der Seite des  Abfallwirtschaftsbetriebes.

Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung für haushaltsübliche Mengen (bis maximal 5 m³) anzumelden.

Zum Sperrmüll gehören sperrige und bewegliche Gegenstände, die in Wohnung, Haus und Garten in haushaltsüblichen Mengen anfallen und

  • wegen ihrer Größe oder Ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallsammelbehälter passen
  • bzw. aufgrund Ihres Gewichtes oder Ihrer Materialbeschaffenheit nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können.
  • Einzelstücke dürfen nicht größer als 2 m x 1 m x 0,75 m sein oder mehr als 50 kg wiegen.

Im Rahmen der Sperrmüllsammlung erfolgt auch die Abholung von Haushalts- sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem

  • Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt
  • Gegenstände, die aus Bau- und Umbaumaßnahmen anfallen: z.B. Steine , Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen,   Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Duschabtrennung, Wasch- u. WC-Becken,  Dachrinnen, Zäune, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien
  • Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Alttextilien, Geschirr u. kompostierbare Abfälle
  • Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen, Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter

Weiterführende Informationen auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.