Modernisierung von Wohnraum: Zuschuss beantragen
Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern
Wenn Sie bauliche Modernisierungsmaßnahmen zur Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus 85 planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Ihre zuständige Stelle
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - Modernisierung Immobilien
Werkstraße 213
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Frau
Beate
Sump
Frau
Diana
Wolf
Herr
Mathias
Donder
Herr
Sven
Uhlig
Frau
Sabine
Schröder
Frau
Gabriele
Marquardt
Frau
Annette
Ahrens
Herr
Jörg
Zimmermann
Frau
Bettina
Gronau
Frau
Silke
Schmeling
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Eigentumsnachweise
- Bei weiteren beantragten Fördermitteln: den jeweiligen Zuwendungsbescheid
- Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel und Sachleistungen)
- Bei juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen:
- Ausgefüllter Erhebungsbogen für juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen
- Handels-, Genossenschafts- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
- Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung
- detaillierte Kostenanschläge von Baufirmen beziehungsweise Kostenschätzung durch Architekten, Ingenieure oder Wohnungsunternehmen
- bei teilweiser gewerblicher Nutzung:
- Grundrisse mit Angaben zur Größe der Gewerbefläche
- bei umfangreichen baulichen Maßnahmen:
- Grundriss, Schnitte oder Ansichten vom aktuellen Bestand sowie von der Planung
- Wohnflächenberechnungen
- Aktuelle Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen und „DAWI-De-minimis“-Beihilfen
- Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen:
- Bestätigung der Belegenheitsgemeinde gemäß Formblatt
- Energetisches Gesamtkonzept eines zugelassenen Energieexperten zur Erreichung der energetischen Standards der Effizienzhaus-Stufe 85 (KfW-Programm 261)
Voraussetzungen
- Sie müssen Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken bzw. Erbbauberechtigter sein.
- Sie haben die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen.
- Ihre Wohnung muss hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden.
- Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:
- Sanierung oder Modernisierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85
- Der beantragte Zuschuss muss mindestens 20.000 EUR betragen.
- Der Zuschuss ist auf höchstens 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.
Verfahrensablauf
- Sie reichen den ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
- Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
- Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:
- älter als 10 Jahre sind
- bei später fertig gestellten Wohngebäuden werden baulichen Maßnahmen gefördert, die:
- der Heizenergieeinsparung dienen,
- zur CO2/SO2-Minderung führen o-der
- zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.
- bei später fertig gestellten Wohngebäuden werden baulichen Maßnahmen gefördert, die:
- den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
- Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
- dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen,
- der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen,
- Personenförderungssystemen dienen,
- dem Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik dienen,
- -der Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität dienen.
Wer wird gefördert?
Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie:
- Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist,
- Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit selbst genutztem Wohneigentum bebauten ist,
- Erbbauberechtigt sind.
Wie wird gefördert?
- bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 EUR je m² Wohnfläche
- ist auf einen Höchstbetrag von 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.
- Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
- Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich ein Zuschussbetrag von weniger als 20.000 EUR errechnet
- Barrierefreie Modernisierung:
- 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09
- Zweckbindung/Belegungsbindung:
- Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
- Endet mit Ablauf der Zweckbestimmungsdauer
- selbstgenutztes Wohneigentum:
- für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen
- für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen
- Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
- Auszahlung
- in zwei Raten und ist gemäß dem Vordruck für die Mittelabforderung wie folgt abzufordern:
- 1. Rate: 50 %, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist
- 2. Rate: 50 % nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises
- in zwei Raten und ist gemäß dem Vordruck für die Mittelabforderung wie folgt abzufordern: