Modernisierung von Wohnraum: Zuschuss beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie bauliche Modernisierungsmaßnahmen zur Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus 85 planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Land Mecklenburg-Vorpommern erhalten.

Ihre zuständige Stelle

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern - Modernisierung Immobilien

Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 63630
Fax: 0385 63631212

Mitarbeiter

Frau Beate Sump
Frau Diana Wolf
Herr Mathias Donder
Herr Sven Uhlig
Frau Sabine Schröder
Frau Gabriele Marquardt
Frau Annette Ahrens
Herr Jörg Zimmermann
Frau Bettina Gronau
Frau Silke Schmeling

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Eigentumsnachweise
  • Bei weiteren beantragten Fördermitteln: den jeweiligen Zuwendungsbescheid
  • Nachweis über die geplanten Eigenleistungen (Geldmittel und Sachleistungen)
  • Bei juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen:
    • Ausgefüllter Erhebungsbogen für juristischen Personen, Personengesellschaften beziehungsweise Stiftungen
    • Handels-, Genossenschafts- beziehungsweise Vereinsregisterauszug
  • Nachweis einer ausreichenden Brand- und Sturmschadenversicherung
  • detaillierte Kostenanschläge von Baufirmen beziehungsweise Kostenschätzung durch Architekten, Ingenieure oder Wohnungsunternehmen
  • bei teilweiser gewerblicher Nutzung:
    • Grundrisse mit Angaben zur Größe der Gewerbefläche
  • bei umfangreichen baulichen Maßnahmen:
    • Grundriss, Schnitte oder Ansichten vom aktuellen Bestand sowie von der Planung
  • Wohnflächenberechnungen
  • Aktuelle Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen und „DAWI-De-minimis“-Beihilfen
  • Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen:
    • Bestätigung der Belegenheitsgemeinde gemäß Formblatt
  • Energetisches Gesamtkonzept eines zugelassenen Energieexperten zur Erreichung der energetischen Standards der Effizienzhaus-Stufe 85 (KfW-Programm 261)
  • Sie müssen Eigentümer von mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum bebauten Grundstücken bzw. Erbbauberechtigter sein.
  • Sie haben die Modernisierungsmaßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihre Wohnung muss hauptsächlich als Wohnraum genutzt werden.
  • Ihre geplante Modernisierungsmaßnahme erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen:
    • Sanierung oder Modernisierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhausstandard 85
  • Der beantragte Zuschuss muss mindestens 20.000 EUR betragen.
  • Der Zuschuss ist auf höchstens 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.
  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag in zweifacher Ausfertigung mit allen geforderten Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein.
  • Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid.
  • Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Modernisierungsmaßnahmen, die:

  • älter als 10 Jahre sind
    • bei später fertig gestellten Wohngebäuden werden baulichen Maßnahmen gefördert, die:
      • der Heizenergieeinsparung dienen,
      • zur CO2/SO2-Minderung führen o-der
      • zur Wohnungsanpassung für behinderte oder ältere Menschen erforderlich sind.
  • den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
  • die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  • nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
  • Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
  • dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen,
  • der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen,
  • Personenförderungssystemen dienen,
  • dem Einbau von Smart-Home Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik dienen,
  • -der Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität dienen.

Wer wird gefördert?
Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie:

  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit Miet- oder Genossenschaftswohnungen bebaut ist,
  • Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks sind, das mit selbst genutztem Wohneigentum bebauten ist,
  • Erbbauberechtigt sind.

Wie wird gefördert?

  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.600 EUR je m² Wohnfläche
  • ist auf einen Höchstbetrag von 96.000 EUR je Wohnung begrenzt.
  • Ausgaben für Maßnahmen der Instandsetzungen, die modernisierungsbedingt erforderlich sind, sind zuwendungsfähige Ausgaben.
  • Die Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen, wenn sich ein Zuschussbetrag von weniger als 20.000 EUR errechnet
     
  • Barrierefreie Modernisierung:
  • 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen gemäß DIN 18040-2:2011-09
     
  • Zweckbindung/Belegungsbindung:
    • Miet- oder Genossenschaftswohnungen:
      • Endet mit Ablauf der Zweckbestimmungsdauer
    • selbstgenutztes Wohneigentum:
      • für die Dauer von grundsätzlich 15 Jahren Nutzung durch den Eigentümer und seine Haushaltsangehörigen
         
  • Auszahlung
    • in zwei Raten und ist gemäß dem Vordruck für die Mittelabforderung wie folgt abzufordern:
      • 1. Rate: 50 %, wenn die Hälfte der Baumaßnahme abgeschlossen ist
      • 2. Rate: 50 % nach Fertigstellung der geförderten Baumaßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises