Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten

Ausgewähltes Gebiet: Hagenow-Land

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass...

Ihre zuständige Stelle

Amt Hagenow-Land
Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03883 6107-0
Fax: 03883 6107-35

Mitarbeiter

Frau Antje Germer
Telefon: 03883 6107-33
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Herr Peter Linow
Telefon: 03883 6107-18
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiter
Frau Doreen Zieger
Telefon: 03883 6107-17
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Herr Yannick Sommer
Telefon: 03883 6107-13
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiter
Frau Marie Rathke
Telefon: 03883 6107-15
Fax: 03883 6107-35
Position: Fachbereichsleitung
Frau Beate Wienecke
Telefon: 03883 6107-12
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Information zur Besucherregelung!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle

gelten folgende Regelungen:

Eine Terminvergabe ist erforderlich.

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

*

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

keine

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.