Terrorabwehr

Der internationale Terrorismus hat sich mit den Anschlägen vom 11. September 2001 zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt. Obwohl es Terrorismus auch schon früher gab, ist...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Der internationale Terrorismus hat sich mit den Anschlägen vom 11. September 2001 zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt. Obwohl es Terrorismus auch schon früher gab, ist deutlich geworden, wie verwundbar Gesellschaften sein können und welche Ausmaße in der heutigen Zeit möglich sind.

Weltweit wurden seitdem die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus verstärkt und zahlreiche Gesetze und Bestimmungen zum Schutz der Staaten erlassen.

In Deutschland ist vorrangig das Bundesministerium des Inneren, Abteilung ÖS-öffentliche Sicherheit, zuständig für die innere Sicherheit und den Schutz der Verfassung. Es wird neben den Bundesländern unterstützt von vielen weiteren Behörden und Institutionen der Wirtschaft, wie z.B. dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz oder dem Robert-Koch-Institut (Bioterrorismus). Demokratieschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!
Auch die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, etwaige Hinweise zu Planungen von Gewaltakten bzw. Terroranschlägen an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu melden. Dafür wurde ein Hinweistelefon eingerichtet, das ganztägig unter 0221-792-3366 oder per Email an HiT@bfv.bund.de erreichbar ist. Informationen erhalten Sie in Mecklenburg-Vorpommern auch auf der Internetseite des Verfassungsschutzes M-V.

Oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle.