Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten...
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Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
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17461
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig
Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig
Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei
Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus:
Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
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Hinweis DSGVO
https://www.greifswald.de/de/datenschutzerklaerung/
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Erforderliche Unterlagen
- ab dem 1. Januar 2015 ausgegebene Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- ab dem 1. November 2010 ausgestellter Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Bezahlmöglichkeit der Gebühr mittels ePayment-Systems (ePayBL)
- optional Möglichkeit des Einscannen eines QR-Codes
- optional Nutzung von DE-Mail
Voraussetzungen
- Fahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
- Ab dem 1. November 2010 ausgestellte Personalausweise besitzen eine Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt). Um diese nutzen zu können, muss sie auf dem Personalausweis freigeschaltet sein.
- Kartenlesegerät
Kosten
Die Gebühren sind nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Für die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs fallen Gebühren in Höhe von 5,70 EUR (zzgl. 0,60 EUR für die Registrierung im ZFZR) an. Sofern eine Reservierung des Kennzeichens gewünscht wird, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 2,60 EUR an. Kosten für sonstige Auslagen sind in den Gebühren nicht enthalten.
Verfahrensablauf
- Das Fahrzeug wurde ab dem 1. Januar 2015 neu- bzw. wiederzugelassen und trägt auf seinen Kennzeichenschildern neue Stempelplaketten und der Halter besitzt eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode.
- Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen. Darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar.
- Abdeckung der Stempelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen. Damit werden die Sicherheitscodes freigelegt.
- Die Sicherheitscodes abschreiben oder als QR-Codes einscannen.
- Das zentrale Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) aufsuchen und dort ihre/seine Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) vornehmen.
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens und des/der Sicherheitscodes.
- Verbleibserklärung über das Fahrzeug abgeben.
- Die Fragen nach der Kennzeichenreservierung und der Möglichkeit einer späteren internetbasierten Wiederzulassung beantworten.
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-Systems.
- Die Fahrzeugdaten werden durch Anklicken des Absendebefehls an die zuständige Zulassungsbehörde übermittelt.
- Als Abmeldedatum gilt der Bearbeitungszeitpunkt (nächster Werktag) in der Zulassungsbehörde.
- Die Zustellung des Bescheides über die Außerbetriebsetzung ggf. einschließlich des Gebührenbescheids erfolgt postalisch oder unter Nutzung von DE-Mail.
- Die Zulassungsbehörde informiert auf dem elektronischen Weg die Kfz-Versicherung und den Zoll (KFZ-Steuerverwaltung) über die Außerbetriebsetzung.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Unter der Nutzung der ab dem 01. Januar 2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, können Fahrzeughalter, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, die Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs beantragen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.