Zuschuss für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes beantragen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
 

  • Zielstellung des Projekts
  • technische Planungsunterlagen
  • Ausgabenberechnungen einschließlich entsprechender Angebote
  • Übersicht zur Gesamtfinanzierung
     

Weitere Unterlagen zur Beurteilung des Projekts können durch die Bewilligungsbehörde angefordert werden.

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • detaillierte Berechnung der Ausgaben einschließlich der Angebote bzw. Kalkulationen,
  • Planungsunterlagen,
  • Zielstellung des Projektes,
  • Übersicht über die vorgesehene Gesamtfinanzierung.
  • keine

Die Anträge sind schriftlich beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt bzw. bei den Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter) einzureichen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege in Mecklenburg-Vorpommern, wie z. B. Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung, Verbesserung und gegebenenfalls Wiederherstellung landschaftstypischer besonders geschützter Biotope sowie ökologisch und landschaftlich bedeutsamer Landschaftselemente. Weiterhin zuwendungsfähig sind Maßnahmen des Artenschutzes, wie z. B. Maßnahmen zur Habitatsicherung, -gestaltung und -wiederherstellung, zur Verminderung bedeutender Todesursachen und Bestandsrückgängen besonders geschützter Arten oder Maßnahmen zur Sicherung oder Schaffung von Nistplätzen oder Quartieren für besonders geschützte Tierarten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Weitere Hinweise sind insbesondere Punkt 4 der Förderrichtlinie zu entnehmen.