Förderung der dauerhaften Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Zuwendungen für die Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Nutzung des Ackerlandes als Dauergrünland.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Jens Weitemeyer
Telefon: +49 385 588-16331
Position: Sachbearbeitung
Jörg Dolk
Telefon: +49 385 588-16330
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Öffentlicher Parkraum
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Sternwarte
Bus: 8, 14

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Für die Flächen, die gefördert werden sollen, ist zugunsten des Landes eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit vom Eigentümer beizubringen, die die zukünftige Nutzung als Dauergrünland grundbuchlich sichert. Der Auszug aus dem Grundbuchblatt mit der erforderlichen Dienstbarkeit ist als Nachweis vor der ersten Zahlung einzureichen.

keine

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für die Anwendung nachhaltiger Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Nutzung des Ackerlandes als Dauergrünland, soweit diese Verfahren dem Schutz der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums dienen und mit den besonderen Belangen des Klima-, Wasser- und Bodenschutzes vereinbar sind.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  1. eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt,
  2. die Dauergrünlandfläche innerhalb der festgelegten Kulisse aus Ackerland anlegt,
  3. nach erfolgter Umwandlung der Ackerflächen in Dauergrünland die betroffenen Flächen nicht mehr zurück in Ackerland umwandelt.

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich im Verpflichtungszeitraum 1.300 EUR je Hektar für die umgewandelte Ackerfläche. Die Zuwendungen werden für das erste Verpflichtungsjahr auf 7,5 Monate gekürzt. Der Verpflichtungszeitraum beträgt insgesamt fünf Jahre und 7,5 Monate. Grundlage für die Berechnung der zu bewilligenden Zuwendungen sind die im Sammelantrag entsprechend gekennzeichneten Parzellen (ohne Landschaftselemente).