Werkstattkarte beantragen

Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag
  • Gewerbeanmeldung (Kopie) bzw. Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens
  • Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters
  • Anerkennung oder Beauftragung des Unternehmens nach § 57 b StVZO (Kopie)
    nicht älter als 3 Jahre
  • Schulungsnachweis nach § 57 b StVZO (Kopie) der Fachkraft
    nicht älter als 3 Jahre
  • Personalausweis (Kopie) der Fachkraft
  • Nachweis über das Arbeitsverhältnis der Fachkraft, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Bei Antrag auf Erneuerung wegen Berichtigung, Fehlfunktion oder Beschädigung
    - Rückgabe der nicht mehr nutzbaren Karte
  • Bei Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl
    - schriftliche Erklärung über den Verlust bzw. Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
  • Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern und Kontrollgerätehersteller, die nach § 57b StVZO anerkannt und beauftragt sind
  • Fachliche Eignung des Firmeninhabers bzw. des verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters sowie der verantwortlichen Fachkraft gemäß § 7 Abs. 1 FPerV
  • Firmensitz in M-V

EUR 42,00 pro Werkstattkarte

  1. Überprüfung des eingegangenen Antrages auf Vollständigkeit und Lesbarkeit
  2. Erstellung und Versand des Kostenbescheides an den Antragsteller
  3. Nach Zahlungseingang - Bestellung der Werkstattkarte beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA)
  4. Versand der Werkstattkarte durch das KBA an die zuständige Behörde (hier: LAGuS M-V) und der dazugehörigen Werkstattkarten-PIN an die Privatanschrift der verantwortlichen Fachkraft des Unternehmens
  5. Information des Antragstellers durch das LAGuS M-V über Eingang der Werkstattkarte am jeweiligen Ausgabeort
  6. Ausgabe der Werkstattkarte gegen Empfangsbescheinigung an den Firmeninhaber, den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter oder eine bevollmächtigte Person

Die Wartung des digitalen Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes darf nur durch anerkannte Werkstätten erfolgen. Für die in diesem Zusammenhang erforderliche Prüfung, Reparatur und Kalibrierung des Fahrtenschreibers sowie für das Herunterladen der Daten und zur Datensicherung werden für qualifiziertes Werkstattpersonal Werkstattkarten ausgestellt. Die Werkstattkarte weist den Karteninhaber aus und ist mit den Daten der anerkannten Fachkraft und der Werkstatt versehen.

Gültigkeit der Werkstattkarte: 1 Jahr

  • Antrag auf Erneuerung wegen Fristablauf - frühestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit
  • Antrag auf Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl - innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntwerden
  • Beim Ausscheiden der Fachkraft aus dem Unternehmen - Einziehung der Werkstattkarte durch das Unternehmen und unverzügliche Rückgabe der Karte an das LAGuS M-V

Die Bearbeitungsdauer beträgt 7 bis 10 Tage.