Ihre zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Schulstr. 1-3
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Formulare
Das Antragsformular wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
- aussagefähiges Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
- Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
- angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Es ist ein formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.
Was wird gefördert?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.
Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.
Wie wird gefördert?
Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:
- verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf
Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Erste VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Zweite VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
Laufzeit der Förderung
Weitere Informationen
keine