Förderung: Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land gewährt Zuwendungen für die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.

Die Leistung "Förderung: Zuschuss für Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum beantragen" kann für das ausgewählte Gebiet Mecklenburg-Vorpommern online erledigt werden.

Ihre zuständige Stelle

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Dezernat IF - Investive Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der gewerblichen Wirtschaft im ländlichen Raum

Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Hartmut Rentz
Telefon: +49 385 588-66270
Position: Dezernatsleitung

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.

Mit dem im Onlineverfahren zu stellenden Förderantrag sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Ergänzende Angaben zum Antrag 
  • Wirtschaftlichkeitskonzept (Geschäftsplan) 
  • De-minimis-Erklärung
  • Erläuterungen zu De-minimis-Beihilfen
  • KMU Erklärung
  • Nachweis der Gesamtfinanzierung (Finanzierungszusage, (Finanzierungszusage, Eigenmittelnachweis)
  • Ausbildungs- bzw. Qualifizierungsnachweis (Betriebsleiter)
  • Aktueller Registerauszug
  • Aktueller Gesellschaftervertrag (GbR)
  • Erklärung „kein Unternehmen in Schwierigkeiten“
  • Eigentumsnachweis/ Pacht- oder Mietvertrag
  • Architekten- bzw. Ingenieurvertrag
  • Jahresabschlüsse der letzten drei Wirtschaftsjahre
  • Lageplan des Bauvorhabens
  • Bauunterlagen
  • mindestens drei schriftliche Kostenangebote oder Kostenschätzung eines Architekten oder Bauingenieurs nach DIN 276 oder mindestens drei schriftlich dokumentierte Preisvergleiche (Markterkundungen)
  • behördliche Genehmigungen
  • Gewerbeanmeldung/-ummeldung

Der Zuwendungsempfänger hat

  • seine beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens darzulegen
  • die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der betriebsnotwendigen Ausgaben in Form eines Geschäftsplans darzulegen
  • die Gesamtfinanzierung nachzuweisen.
  • Die Güter oder Dienstleistungen müssen je nach ihrer Art überwiegend regional, d. h. innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde in der die Betriebsstätte liegt angeboten oder erbracht werden. Ansonsten ist der Beitrag zur Grundversorgung im Einzelfall zu begründen.

Verwaltungsgebühr

0,00 EUR

Anträge werden im Onlineverfahren gestellt. Auskunft erteilt die Bewilligungsbehörde, das Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Frau Böther 0385 588 66275; Herr Rentz 0385 588 66270). Soll der Antrag noch im selben Jahr bewilligt werden, muss dieser vollständig bis zum spätestens 30. November vorliegen.

Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (31.3.; 30.6.; 30.9.; 30.11.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für die Gründung und Entwicklung von eigenständigen Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.

Gegenstand der Zuwendung:

  • Förderung von Investitionen zur Gründung und Entwicklung von eigenständigen Kleinstunternehmen, um die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum zu stärken und zu erhalten.

Zuwendungsfähig sind:

  • die notwendigen Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (Wirtschaftsgüter, die inventarisiert werden)
  • allgemeine Aufwendungen für Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vorhabens stehen
  • zum Beispiel: Baukosten, Hebebühnen, Holzbearbeitungsmaschinen, Erstausstattung an Computer-Hardware und Software, Innenausstattungen wie Mobiliar, Büroeinrichtungen, Verkaufstresen, Kühlzelle u.a.

Nicht zuwendungsfähig sind u.a. :

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie bauliche Anlagen
  • Ersatzinvestitionen
  • Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen (Ausnahme mobile Verkaufseinrichtungen, sofern sie über die Landesinitiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ nicht gefördert werden)
  • Investitionen, deren Finanzierung über Inzahlungnahme, Mietkauf oder Leasing erfolgt
  • Errichtung und Modernisierung von Wohnraum, umfangreiche bauliche Veränderungen an Mietobjekten
  • Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, Ausgaben für Unterhaltung und laufenden Betrieb
  • gebrauchte Maschinen und Einrichtungen, Energiegewinnungsanlagen
  • Verbrauchsgüter
     

Wer wird gefördert?

  • eigenständige Kleinstunternehmen des Handwerks der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, des verarbeitenden Gewerbes und des Einzelhandels mit Waren des täglichen Bedarfs (mobile Verkaufseinrichtungen bzw. Verkaufsfläche weniger als 400 m² in Orten mit weniger als 500 EW, sofern sie über die Landesinitiative „Neue Dorfmitte „Mecklenburg-Vorpommern“ nicht gefördert werden).
  • eigenständige Kleinstunternehmen, die außerhalb der Hauptorte1  von Ober- und Mittelzentren liegen mit jeweils weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchsten 2 Mio. EUR
  • zum Beispiel: KFZ-Werkstatt, Friseur, Tischlerei, Bäckerei, Optiker, Café, Fahrradverleih u.a.

1 Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Greifswald, Anklam, Bad Doberan, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Neustrelitz, Parchim, Pasewalk, Ribnitz-Damgarten, Teterow, Ueckermünde, Waren, Wismar, Wolgast

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt EUR 10.000 (netto).
  • Die Förderung darf nur bis zum beihilferechtlichen Höchstsatz mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden.
  • Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf EUR 300.000 bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten.

 Fördersätze:

  • Unternehmen können eine Förderung von bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten

Laufzeit der Förderung

vom 12.08.2025 bis zum 31.12.2029
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