Zuwendungen zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Fördermöglichkeit für juristische Personen, die zum Beispiel Projekte zur Strukturentwicklung oder Fachkräftesicherung durchführen möchten.

Ihre zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bezüglich der zu nutzenden Formulare informieren Sie sich bitte unter dem nachfolgenden Link. 
Ein Onlineverfahren ist derzeit noch nicht möglich.

Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für Ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates. Sie finden diese unter dem Link:

  • Förderfähigkeit gemäß Richtlinie
  • positives Votum des zuständigen Regionalbeirates

keine

Nach der Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle des Regionalbeirates erstellen Sie eine Projektidee und reichen diese bei der Geschäftsstelle ein. Ihre Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt. Ein positives Votum des Regionalbeirates ist zwingende Fördervoraussetzung. Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte, Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, 19048 Schwerin einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Bewilligung.

Wer wird gefördert?

Es werden juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Strukturentwicklungsmaßnahmen, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Ziel der Maßnahmen soll es sein, die strukturentwickelnden Dienstleistungen insbesondere für Unternehmen zu unterstützen, Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen oder die Vernetzung von Unternehmen voranzutreiben.

Wie wird gefördert?

Es werden Personalkosten für eine Projektlaufzeit von 1 Jahr für maximal zwei Vollzeitäquivalente (Aufteilung auf mehrere SV-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse möglich) gefördert. Es ist der Antrag auf ein 2. Förderjahr nach dem erfolgreichem 1. Förderjahr möglich. Dabei müssen neue und weitreichende sowie insbesondere nachhaltige Projektziele im neuen Antrag benannt werden. Die Förderung erfolgt als Teilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von maximal 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung reduziert sich bei einem geringeren Stundenumfang entsprechend anteilig.

Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für ländliche Gestaltungsräume kann ein erhöhter Fördersatz von maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Zuwendungsfähig sind dabei die pauschalisierten Ausgaben für das angestellte Personal auf Basis der Personalkostenpauschale (PKP). Die Höhe der PKP ist durch den Erlass zur ESF-Personalkostenpauschale in Mecklenburg-Vorpommern geregelt (siehe Erlass ESF-PKP - regierung-mv.de).