Förderung der Sommerweidehaltung von Rindern beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren bei Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase und bei Mastrindern.

Ihre zuständige Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen

Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Jens Weitemeyer
Telefon: +49 385 588-16331
Position: Sachbearbeitung
Jörg Dolk
Telefon: +49 385 588-16330
Position: Referatsleitung

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Mo. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 11:30, 13:30 - 15:30 Uhr

Fr.  09:00 - 11:30 Uhr

Parkplätze

Öffentlicher Parkraum
Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplatz
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Sternwarte
Bus: 8, 14

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Informationen zur Antragstellung sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu erhalten.

Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber

  • den Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern hat,
  • eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient,
  • den gesamten Betrieb selbst bewirtschaftet.

keine

Die Zuwendungen werden auf Antrag gewährt.

Zuwendungszweck

Das Land gewährt Zuwendungen für die Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren zur Anpassung der Produktionsstrukturen an die weiter steigenden Anforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Agrarproduktion, der Sicherung der natürlichen Produktionsgrundlagen sowie des Tierschutzes in der Nutztierhaltung.

Gegenstand der Zuwendung

Gefördert wird die Sommerweidehaltung für folgende Tierkategorien:

  1. Milchkühe
  2. Nachkommen von Milchkühen in der Aufzuchtphase
  3. Mastrinder

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber oder Zusammenschlüsse von Betriebsinhabern im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 mit eigener Rechtspersönlichkeit, die aktive Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber im Sinne des Artikel 9 der genannten Verordnung sind und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Die Zuwendung setzt voraus, dass die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in Mecklenburg-Vorpommern ausübt.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich

  • EUR 60,00 je Großvieheinheit (durchschnittlicher Viehbestand der Weideperiode)
  • EUR 40,00 je Großvieheinheit (durchschnittlicher Viehbestand der Weideperiode) bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben.

Grundlage für die Berechnung der zu bewilligenden Zuwendungen sind die im Antrag beantragten Tierkategorien. Der Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten sind die im Weidetagebuch angegebenen Tiere.