Zuschuss für Untersuchungen und Sanierungen kommunaler Altablagerungen und Altstandorte beantragen

Gefördert werden können die Untersuchung, Sanierung und Überwachung von Boden- und Grundwasserkontaminationen bei kommunalen Altlasten und -verdachtsflächen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:

  • das Datenblatt aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster M-V mit Lageplan und Eigentumsnachweis,
  • die Vorhabensbeschreibung mit Angaben zum Verfahren, zur Kapazität und zum Realisierungszeitraum,
  • die Kostenkalkulation mit Darstellung der Hauptleistungspositionen,
  • den Finanzierungsplan und
  • die Bestätigung, dass die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt veranschlagt sind und die Folgekosten getragen werden können.

Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn

  • die Fläche im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK) erfasst ist oder die Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ordnungsbehördlich angeordnet wurden,
  • die Gesamtfinanzierung gesichert ist und
  • das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen sind förderfähig, wenn

  • eine Altlast vorliegt,
  • der Zuwendungsempfänger Pflichtiger ist oder in Ersatzvornahme handelt und
  • aufgrund von Untersuchungen ein Sanierungs- oder Überwachungserfordernis festgestellt wurde.

keine

Den Antrag können Sie schriftlich beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (StALU) stellen. Beim StALU erhalten Sie ein Formular zur Antragstellung.

Die fachliche Erstbewertung des Antrags und die Bewilligung der Förderung erfolgt durch das StALU. Ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn kann vor der Bewilligung der Zuwendung (per Bescheid) gestellt werden.

Was wird gefördert?

Untersuchung, Sanierung und Überwachung kommunaler altlastenverdächtiger Flächen und Altlasten

  1. Erstuntersuchung (orientierende Untersuchung) von altlastenverdächtigen Flächen
  2. Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung (Detailuntersuchung, Bewertung und Feststellung des weiteren Sanierungserfordernisses)
  3. Sanierungsuntersuchung (Untersuchung und Beurteilung der in Betracht kommenden Sanierungs- und Überwachungsmaßnahmen auf Grundlage einer Gefährdungsabschätzung)
  4. Sanierungsmaßnahmen
    • Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen von Einzelmaßnahmen einschließlich Bauleitung
    • Abdeckung, Abdichtung oder sonstige vergleichbare Sicherungsmaßnahmen
    • Neubau, Umbau, Erweiterung oder Schaffung von Einrichtungen oder Anlagen zur Fassung, Sammlung, Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser, Sickerwasser, verunreinigtem Grund- oder Oberflächenwasser und Gasen
    • chemische, biologische, physikalische oder sonstige Behandlung von Böden und von umweltgefährdenden Stoffen
    • Maßnahmen zur Standsicherheit
    • das erforderliche Entnehmen, Befördern, Lagern und Ablagern gefährlicher Stoffe aus Altlasten
  5. Überwachungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Kommunen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als Zuschuss von höchstens:

  • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Projekten nach Nr. 1 und 2 sowie
  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Projekten nach Nr. 3, 4 und 5

gewährt.

Die Mittel stehen aus dem Haushalt des Landwirtschafts- und Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern in einem begrenzten Rahmen zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.