Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Wer in die Liste der Tragwerksplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Standsicherheitsnachweise gemäß § 66 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen.

Ihre zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 55836-0
Fax: 0385 55836-30

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9 – 12 Uhr
Dienstag: 13 – 15 Uhr
Donnerstag: 13 – 18 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Ihre zuständige Stelle ist berechtigt beziehungsweise verpflichtet, personenbezogene Daten an folgende Dritte zu übermitteln: - an den Verlag, der für den Versand des Deutschen Ingenieurblatts und den Kammerreport, offizielles Mitteilungsblatt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, zuständig ist (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, der Versandadresse (Büro- oder Privatadresse) - an den im Auftrag der Ingenieurkammer M-V tätigen Betreiber der Internetseite der Ingenieurkammer M-V für die Veröffentlichung in der Ingenieursuche (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, der Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), E-Mail-Adresse, Internet, Telefonnummer, Fax-Nummer) - an das Versorgungswerk der Ingenieure Mecklenburg-Vorpommern (Weiterleitung bei Eintragung von Ident-Nr. (Mitgliedsnummer), Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Geburtsdatum, Büro- und Privatadresse, Listeneintragung, Eintragungsdatum, Eintragungsnummer, Anstellungsstatus und bei Löschung das Löschungsdatum) - an die Ingenieurakademie der Ingenieurkammer M-V im Bildungswerk der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. (Weiterleitung von Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse) - an die Bundesingenieurkammer zur Veröffentlichung im bundesweiten Ingenieurregister (Weiterleitung von Ident-Nr. (Mitgliedsnummer), Titel / akademischer Grad, Vorname, Name, Versandadresse (Büro- oder Privatadresse), Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse, Listeneintragung) Eine Übermittlung kann aufgrund gesetzlicher Übermittlungsbefugnisse oder aufgrund einer Einwilligung erfolgen. Näheres entnehmen Sie bitte den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung. Für die im Zuge einer Antragsstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Vorliegend beträgt die Speicherfrist gemäß Abgabenordnung 6 Jahre und gemäß Handelsgesetzbuch 10 Jahre. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von mindestens drei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Tragwerksplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Tragwerksplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind:

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung,
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
  • die Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Antragsgebühr EUR 100,00
Eintragungsgebühr EUR 125,00
Löschungsgebühr EUR 100,00

Jährliche Listenführungsgebühr für Tragwerksplaner, die Mitglied der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes sind: EUR 50,00

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Tragwerksplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.