Hundesteuer Anmeldung

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Eine Anmeldung zur Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie einen Hund zur Haltung aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Frau Dagmar Becker-Schröder
Telefon: +49 385 545-1491
Position: Sachbearbeiterin
Herr Uwe Heinisch
Telefon: +49 385 545-1556
Fax: +49 385 545-1479
Position: Teamleiter
Herr Thomas Marschollek
Telefon: +49 385 545-1568
Position: Sachbearbeiter

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • bei persönlicher Vorsprache: aktueller Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Rassenachweis (kann wegen der Höhe der Hundesteuer wichtig sein)
  • Haben Sie einen Hund aus dem Schweriner Tierheim erworben, ist der Vertrag vorzulegen
  • Angaben zum Hund, sowie zum vorherigen Halter

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

  • 1. für den ersten Hund 108,00 Euro
  • 2. für den zweiten Hund 200,00 Euro
  • 3. für den dritten und jeden weiteren Hund 350,00 Euro
  • 4. für den ersten gefährlichen Hund 700,00 Euro
  • 5. für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 Euro

Die Städte und Gemeinden entscheiden, ob sie eine Hundesteuer erheben und wie sie diese ausgestalten. Die Ausgestaltung erfolgt in der jeweiligen Hundesteuersatzung.
Die einzelne Gemeinde legt in der Satzung die Steuersätze und Zahlungsmodalitäten für ihr Gemeindegebiet fest. Auch Regelungen über Befreiungen von der Steuerpflicht oder über die Gewährung von Ermäßigungen finden Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Wenn Sie einen Hund in Ihren Haushalt bzw. in Ihr Unternehmen aufgenommen haben, sind Sie verpflichtet, den Hund in der Wohnsitzgemeinde anzumelden, sofern die Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen hat. 
Bitte beachten Sie, dass an die Haltung von gefährlichen Hunden besondere Anforderungen gestellt werden. Sie müssen deshalb eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorweisen können. Die Erlaubnis müssen Sie separat bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Wenn Sie in der Landeshauptstadt Schwerin einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer zahlen. Sofern Sie mehrere Hunde halten, muss jedes Tier gesondert angemeldet werden. Bei bestimmten Voraussetzungen kann ein Hund von der Steuer befreit sein oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.