Hundesteuer Ermäßigung

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Team Abgaben

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Mitarbeiter

Frau Dagmar Becker-Schröder
Telefon: +49 385 545-1491
Position: Sachbearbeiterin
Herr Uwe Heinisch
Telefon: +49 385 545-1556
Fax: +49 385 545-1479
Position: Teamleiter
Herr Thomas Marschollek
Telefon: +49 385 545-1568
Position: Sachbearbeiter

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Notwendige Nachweise für die entsprechende Ermäßigung.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Die Steuer wird auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine entsprechende Prüfung vor Leistungsrichtern oder Leistungsrichterinnen eines von der Landeshauptstadt Schwerin anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Die Steuer wird auf Antrag auf ein Viertel ermäßigt für Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden; die Ermäßigung gilt für 36 Kalendermonate. Für gefährliche Hunde wird diese Ermäßigung nur gewährt, solange der aus dem Tierheim  übernommene Hund der einzige gefährliche Hund des Halters oder der Halterin und diesem oder dieser eine Erlaubnis im Sinne von § 4 der Hundehalterverordnung erteilt worden ist.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Es fallen keine Gebühren an

Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Eine Ermäßigung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Schwerin ist möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderlichen Unterlagen (Nachweise) verfügen.

Die Ermäßigung wird  auf Antrag gewährt für:

  • Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde
  • Hunde, die aus dem Tierheim in Schwerin übernommen werden