Förderung: Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit

Das Land gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit mit dem Ziel, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, sozialpädagogische Hilfen anzubieten und junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind dort erhältlich.

Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung darf nur bewilligt werden, wenn der Zuwendungsempfänger

  • a) mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zuvor eine Vereinbarung zur Ausgestaltung der Jugendsozialarbeit abgeschlossen hat und
  • b) sich dazu verpflichtet hat, sicherzustellen, dass für die finanzielle Abwicklung sowie das Monitoringverfahren das vom Land kostenfrei zur Verfügung gestellte EDV-Programm ISAP-iDE genutzt wird.

keine

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung der Jugendsozialarbeit mit dem Ziel, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten sowie in Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und junge Menschen zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Gegenstand der Förderung ist die Jugendsozialarbeit in Form von Einzelarbeit und Gruppenarbeit mit jungen Menschen sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit.