Förderung: Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im Bereich der erwerbsbezogenen Mobilität

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Fördermöglichkeit für juristische Personen (Bildungsträger, Kommunen, Vereine, Unternehmen), die Projekte für erwerbstätige Frauen und Männer durchführen, um bestehende erwerbsbezogenen Mobilitätshemmnisse bei diesen Personen abzubauen.

Ihre zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

Hausanschrift:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Erich-Schlesinger-Str. 35
18059 Rostock

Telefon: 0381 331-59000
Telefax: 0381 331-59045

E-Mail: poststelle.zentral@lagus.mv-regierung.de
Webseite: www.lagus.mv-regierung.de

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wenden Sie sich bitte zur Benennung der konkret einzureichenden Unterlagen an die für ihre Region zuständige Geschäftsstelle des Regionalbeirates.

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass:

  • Förderfähigkeit gemäß Richtlinie gegeben ist
  • der durchführende Projekträger muss in fachlicher und organisatorischer Hinsicht für die Durchführung des Projektes geeignet sein, indem er über themen und zielgruppenbezogene Projekterfahrung verfügt
  • die Projektauswahl muss unter Einbeziehung des Votums des zuständigen Regionalbeirates erfolgen.

Nur ein positives Votum des Regionalbeirates berechtigt zur Gewährung einer Zuwendung.

keine

Der Projektträger nimmt Kontakt bei der für seine Region zuständigen Geschäftsstelle des Regionalbeirates auf, erstellt eine Projektidee und reicht diese bei der Geschäftsstelle ein (die Antragsunterlagen werden durch die zuständigen Geschäftsstellen des Regionalbeirates bereitgestellt). Die Projektidee wird durch die Geschäftsstelle dem Regionalbeirat zur Votierung vorgelegt.

Nach Vorliegen des positiven Votums werden Sie zur Einreichung eines formellen Förderantrages aufgefordert. Der Förderantrag ist rechtsverbindlich unterzeichnet bei der Geschäftsstelle der Regionalbeiräte im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V einzureichen. Es erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zur weiteren Prüfung und Bewilligung.

Dabei sind die von den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte bereitgestellten Antragsunterlagen zu verwenden.

Gefördert werden Projektträger, die Maßnahmen zur Erhöhung der erwerbsbezogenen Mobilität von erwerbstätigen Frauen und Männern insbesondere mit Kinderbetreuungs- und Pflegeaufgaben, durchführen. Die Projekte sollen dahingehend unterstützen, die erwerbsbezogene Mobilität zu erhöhen und die Mobilitätsprobleme der betroffenen beschäftigten Personen zu lösen. Dabei soll beschäftigten Frauen und Männern mit Kinderbetreuungs- bzw. mit Pflegeaufgaben der Weg zu umfangreicherer oder qualifikationsadäquaterer Beschäftigung eröffnet werden. In den Maßnahmen geht es vorrangig um den Abbau von Hemmnissen für eine Verlängerung der Arbeitszeit bzw. für einen Aufstieg/bessere Entlohnung. Das heißt, auf betrieblicher bzw. überbetrieblicher Ebene sind ganz individuell präferierte Arbeitsbedingungen mit unternehmerischen bzw. branchenbezogenen Personaleinsatzmodellen sowie Flexibilitätserfordernissen in Einklang zu bringen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben erteilt. Öffentliche und private Mittel sind zur Finanzierung des Projektes einsetzbar. Gefördert werden können direkte Personalausgaben (Personalkostenpauschale), Sachausgaben (Restkostenpauschale) und Honorarausgaben. Hierbei findet der Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur ESF-Personalkostenpauschale (Erlass ESF-PKP) Anwendung. Alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Höhe der Pauschalen sind dem Erlass zu entnehmen. Der Erlass ESF-PKP ist auf der Internetplattform der Bewilligungsbehörde veröffentlicht.

Die öffentliche Förderung wird als Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für das angestellte Personal, Sachausgaben und Honorarausgaben gewährt.

Zuwendungsempfänger können juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (Bildungsträger, Vereine, Kommunen, Unternehmen) sein.