Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen. 

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Ordnung und Sicherheit

Blutstr. 5
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Schuhmarkt 1
19370 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-311
Fax: 03871 71-313

Mitarbeiter

Frau Kerstin Ostermann
Telefon: 03871 71-320
Fax: 03871 71-313
Position: Sachgebietsleiterin
Herr Matthias Lau
Telefon: 03871 71-322
Fax: 03871 71-313
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet. Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz, die Datenschutzerklärung sowie ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können. Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten. Für die im Zuge einer Antragsstellung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Vorliegend beträgt die Speicherfrist 10 Jahre. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/). Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (https://www.datenschutz-mv.de/kontakt).

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt

Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:

Bei Beantragung durch einen Vertreter: Zustimmung des Grundstückseigentümers/Pächters (schriftlich)

Je nach Ortsrecht sind ggf. nur Feuer aus einem bestimmten Anlass und zu einer bestimmten Zeit, z. B. Osterfeuer, erlaubt.

Auch im Umfeld reetgedeckter Häuser oder in Kurgebieten können Lagerfeuer generell unzulässig sein. Es muss ein Veranstalter benannt sein, der die Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen trägt (z. B. Brandsicherung, Anmeldung der Veranstaltung).

Abhängig von den entsprechenden Regelungen der Gemeinde, bitte erkundigen Sie sich dort.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:

keine

Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers/Lagerfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:

In der Stadt Parchim gibt es 3 Antragsmöglichkeiten:

1. Antragsstellung im MV-Serviceportal

2. telefonische Antragsstellung unter 03871 - 71 327 oder 03871 - 71 311 

3. persönliche Antragsstellung im Ordnungsamt der Stadt Parchim im Stadthaus

Wenn Ihre Anzeige beim Ordnungsamt der Stadt Parchim eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung. Die Rettungsleitstelle wird durch die Stadt Parchim über das Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer informiert. 

Hinweis: Die Verbrennung von Gartenabfällen und sonstigen Abfällen ist kein Lagerfeuer oder Traditionsfeuer.
Die Abfallverbrennung muss beim Landkreis Ludwigslust-Parchim (03871-722 6843) beantragt werden. Gartenabfälle können unter bestimmten Bedingungen in den Monaten März und Oktober werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr auf dem eigenen privatgenutzten Grundstück verbrannt werden. 

Bitte informieren Sie sich ggfs. rechtzeitig beim Landkreis Ludwigslust-Parchim. 

Bevor Sie ein Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer entfachen, müssen Sie abhängig von den örtlichen Regelungen dies vorher entweder anzeigen oder eine Genehmigung einholen.

Für die Anzeige eines Brauchtumsfeuers ist in der Regel nur ein formloser Antrag notwendig. Dies wird jedoch in den Kommunen unterschiedlich gehandhabt, in einigen Fällen werden spezifischere Angaben und Auflagen zum Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer gemacht.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Parchim, Stadt:

Brauchtums- bzw. Traditionsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, eine Gruppe oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

Brauchtumsfeuer dürfen weder Umweltbelange noch die öffentliche Sicherheit gefährden. Sie sind zumindest anzeigepflichtig und müssen zwingend vom Veranstalter beaufsichtigt werden.