Anerkennung der Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Mecklenburg-Vorpommern

Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier. 

Ihre zuständige Stelle

Bundesverwaltungsamt

Barbarastraße 1
50667 Köln, Stadt

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul-, Hochschul- oder Berufsabschluss)
  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Abschluss in einem Aussiedlungsgebiet erworben

Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Ihrem ausländischen Abschluss,
  • Ihrem Wohn- oder Arbeitsort,

Die zuständige Stelle vergleicht Ihren im Ausland erworbenen Abschluss mit dem deutschen Referenzabschluss. Werden bei diesem Vergleich keine wesentlichen Unterschiede festgestellt, wird Ihnen die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.

Besteht teilweise eine Gleichwertigkeit, in den reglementierten Berufen nennten Ihnen die zuständige Stelle konkrete Maßnahmen, mit denen Sie die gefundenen

Unterschiede ausgleichen können.

„Reglementiert“ bedeutet, dass Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen benötigen, um den Beruf auszuüben oder die Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

In den Berufen, für die Sie nicht zwingend eine Anerkennung benötigen (nicht-reglementiert), erhalten Sie einen Bescheid, in dem die festgestellten Unterschiede genau beschrieben werden. Damit können Sie sich direkt bei Arbeitgebern bewerben oder sich eine individuell passende Weiterbildung aussuchen.

Das Anerkennungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Eine Teilanerkennung ist nicht vorgesehen.

Ob ein Verfahren nach dem BVFG oder dem BQFG Mecklenburg-Vorpommern bzw. den berufsrechtlichen Fachgesetzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern erfolgsversprechender ist, hängt vom Einzelfall und den jeweilig einschlägigen Regelungen ab.

Sollte ein Abschluss nicht nach dem BVFG anerkannt worden sein, besteht die Möglichkeit, einen erneuten Antrag nach dem BQFG Mecklenburg-Vorpommern bzw. den berufsrechtlichen Fachgesetzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Ihre Bildungsabschlüsse. Dabei wird geprüft, ob Ihr Abschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist.

Sie können sowohl Schul- als auch Hochschul- und Berufsabschlüsse anerkennen lassen.

Ihren Berufsabschluss können Sie mit jedem in Deutschland existierenden oder nicht mehr existierenden Beruf vergleichen lassen.

Ihre Berufserfahrung wird in der Regel nicht berücksichtigt.