Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte beantragen

Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Lehrplan/Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung (mit Pausen)
    • zu behandelndes Thema inkl. der geplanten Zeitansätze
    • Art des Unterrichts (z.B. Vortrag, Lehrgespräch, technische Medien, Filmvortrag, Übungen)
  • Unterlagen der eingesetzten Lehrkräfte als Nachweis der fachlichen und methodischdidaktischen Eignung
    • Beruflicher Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für den/die zu schulenden Verkehrsträger
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit

Gegebenenfalls weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK

  • Geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen
  • Geeignetes Unterrichtsmaterial
  • Qualifiziertes Lehrpersonal

Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

  • Die IHK prüft zunächst die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort. Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung.

Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.

Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen IHK erforderlich. Im Antrag müssen Sie u.a.

  • den Umfang der Anerkennung angeben (Straßenverkehr, Binnenschifffahrt, Eisenbahnverkehr, Seeschiffsverkehr);
  • für jeden Lehrgangsteil einen Stundenplan beifügen
  • das vorhandene Lehrmaterial, Anschauungsmaterial angeben;

Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.

Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um ggf. Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätigt. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.