Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Markt 15
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
PostfachPF 3153
17461
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig
Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig
Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei
Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus:
Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung (https://www.mv-serviceportal.de/datenschutz/) nutzen Behörden und andere Institutionen in Mecklenburg-Vorpommern das MV-Serviceportal mit dem MV-Nutzerkonto auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Im Zusammenhang mit den von Ihnen gestellten Anträgen werden Ihre personenbezogene Daten durch Behörden und andere Institutionen, die für die jeweilige Verwaltungsleistung zuständig sind (zuständige Stelle), auf Grundlage der unten genannten Rechtgrundlagen sowie zum jeweils angegebenen Zweck verarbeitet. Verantwortlich ist jeweils die oben genannte zuständige Stelle zur Ausführung der Verwaltungsleistung im von Ihnen gewähltem Ort. Weitere Hinweise auch zu Ihren Rechten finden Sie bei ihrer zuständigen Stelle und deren Beauftragten für den Datenschutz. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Adresse: Werderstraße 74a, 19055 Schwerin, E-Mail: info@datenschutz-mv.de).
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.
Kosten
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.