Einfache Meldebescheinigung beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ortsämter Mitte, Ost, West, Nordwest 1 und Nordwest 2

Mitarbeiter

Frau Stefanie Ehmke
Telefon: +49 381 381-2225
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

In allen fünf Rostocker Ortsämtern sind Vorsprachen nur nach vorheriger Online-Terminbuchung möglich. Online-Terminbuchungen sind hier möglich https://rathaus.rostock.de/OnlineTermine/select2?md=10.

Vor jeder Öffnungszeit werden zusätzliche Termine, sofern vorhanden, freigeschaltet.

Für die verschiedenen Leistungen kann unabhängig von der Meldeadresse grundsätzlich jedes Ortsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock genutzt werden.

Achtung:

Im Ortsamt Nordwest 1 in Groß Klein können dringende Anliegen und Notfälle montags zu den Öffnungszeiten von 09:00 - 12:00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung erledigt werden.

Online-Terminvereinbarung

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Keine Angabe
Aufzug vorhanden: Keine Angabe

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

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Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.
  • Eine einfache Meldebescheinigung erhalten Sie auf Antrag.
  • Die einfache Meldebescheinigung kann zu jeder Zeit für die Wohnung, die Sie aktuell bewohnen, ausgestellt werden.
  • 5 Euro

Einen Antrag auf eine einfache Meldebescheinigung können Sie bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Meldebehörde stellen:

  • Den Antrag können Sie schriftlich oder mündlich stellen. 
  • Die Antragstellung kann durch Sie persönlich oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
  • Sie müssen sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen und ggf. eine Vollmacht vorlegen, wenn Sie den Antrag für andere Personen stellen.
  • Die Meldebehörde prüft Ihre Identität.
  • Die Meldebehörde erteilt Ihnen die einfache Meldebescheinigung.
  • Sie sind verpflichtet, die Gebühr für die einfache Meldebescheinigung zu entrichten.

Wenn Sie einen Nachweis für Ihre Registrierung im Melderegister benötigen, können Sie eine einfache Meldebescheinigung beantragen.
Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Zuständig ist die Meldebehörde Ihres aktuellen Wohnorts.

Mit der einfachen Meldebescheinigung können Sie gegenüber Behörden (zum Beispiel dem Standesamt) und privaten Stellen nachweisen, dass Sie mit den oben genannten Daten im Melderegister registriert sind.