Wohngeld Erhöhung als Lastenzuschuss beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Rostocker Heide

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Rostocker Heide - Wohngeld / Soziale Bestattung / GEZ- Befreiung

Eichenallee 20a
18182 Gelbensande

Zentraler Kontakt

Telefon: 038201 500-0
Fax: 038201 500-99

Mitarbeiter

Frau Stefanie Liermann
Telefon: 038201 500-27
Fax: 038201 500-99
Position: Mitarbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Gelbensande
Regionalbahn: RE 9, RE 10, RB 12

Gelbensande, Eichenallee
Bus: Linie 131

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

*

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

  • keine

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde oder zum Download unter dem aufgeführten Link. 

Die digitale Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. 

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.