Zulassung für Rechtsanwaltsgesellschaft beantragen
Ihre zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstr. 9
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Die in Ihrem Fall erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular, insbesondere können dies folgende sein:
- Gründungsurkunde (Kopie)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder eine vorläufige Deckungszusage (Kopie)
- Gesellschafterliste nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) (beglaubigte Kopie)
- Gesellschafterbeschluss über die Bestellung der geschäftsführenden Personen, gegebenenfalls auch von Personen mit Prokura und Handlungsbevollmächtigten (Kopie)
- Anstellungsverträge der geschäftsführenden Personen, der Personen mit Prokura und der Handlungsbevollmächtigten (Kopie)
- Bescheinigung der jeweiligen Berufskammer über das Bestehen der Mitgliedschaft der Gesellschafterinnen und Gesellschafter (Kopie)
- Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr
Voraussetzungen
- Unternehmensgegenstand ist die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten.
- Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Patentanwältinnen und Patentanwälte,
- Steuerberaterinnen und Steuerberater,
- Steuerbevollmächtigte,
- Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer oder
- vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer.
- Diese Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
- Die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte muss grundsätzlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zustehen.
- Anteile der Rechtsanwaltsgesellschaft dürfen nicht für Dritte gehalten werden.
- Dritte dürfen nicht am Gewinn der Rechtsanwaltsgesellschaft beteiligt werden.
- Die geschäftsführenden Personen müssen grundsätzlich mehrheitlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sein.
- Die Unabhängigkeit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als geschäftsführende Personen, Personen mit Prokura oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein. Einflussnahmen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind unzulässig.
- Die Gesellschaft darf sich nicht in Vermögensverfall befinden.
- Es besteht eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwaltsgesellschaft.
- Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister.
Kosten
Verfahrenskosten
Verfahrensablauf
Das Antragsformular beziehen Sie über die zuständige Rechtsanwaltskammer. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- Die Rechtsanwaltskammer prüft die Zulassungsvoraussetzungen.
- Liegen die Zulassungsvoraussetzungen vor, wird die Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen und erhält eine Zulassungsurkunde.
- Mit der Zulassung wird die Rechtsanwaltsgesellschaft Mitglied der Rechtsanwaltskammer.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und die Rechtsform Ihres Unternehmens eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine UG haftungsbeschränkt ist, müssen Sie als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sein. Sind Sie als Aktiengesellschaft organisiert, können Sie sich als Rechtsanwaltsgesellschaft zulassen, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, die die Rechtsprechung in Anlehnung an § 59c ff BRAO entwickelt hat.
Nach der erfolgreichen Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten Sie eine Zulassungsurkunde und eine Zulassungsbestätigung.