Wohnberechtigungsschein

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Ihre zuständige Stelle

Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Wohngeld/ Bildung und Teilhabe

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 0385 545-2130

Mitarbeiter

Frau Bianca Zielke
Telefon: +49 385 545-2230
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Doh-Dz, E, F, Ga-Ge
Frau Franziska Jabs
Telefon: +49 385 545-2233
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Wah-Wz, X, Y, Z
Frau Angela Pieper-Diers
Telefon: +49 385 545-2128
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Lai-Lz, Ma-Mir
Herr Nico Bagemihl
Telefon: +49 385 545-2122
Position: Sachbearbeiter
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Sb-Sm
Frau Michaela Grabowski
Telefon: +49 385 545-2228
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Sn-Sz, T, U, V, Wa-Wag
Frau Ina Thoms
Telefon: +49 385 545-2138
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Heo-Hz, I, J, Ka-Kel
Frau Katrin Pickmann
Telefon: +49 385 545-2081
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Beginn Familienname: Bim-Bz, C, Da-Dog
Frau Silke Boeck
Telefon: +49 385 545-2140
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Pol-Pz, Q, R, Sa
Herr David Tippelt
Telefon: +49 385 545-2227
Position: Sachbearbeiter
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: A, Ba-Bil
Herr Florian Bernhard Swazina
Telefon: +49 385 545-2136
Position: Sachbearbeiter
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Kem-Kz, La-Lah
Frau Christin Augustin
Telefon: +49 385 545-2146
Position: Fachgruppenleiterin
Frau Anne-Maria Grygas
Telefon: +49 385 545-2231
Position: Sachbearbeiterin
Zuständigkeitsbereich:
Anfangsbuchstabe Familienname: Mis-Mz, N, O, Pa-Pok

Parkplätze

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei

Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig

Verkehrsanbindung

Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn: 2

Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn: Intercity

Haltestelle Hauptbahnhof
Bus: 5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn: 1, 4

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen.

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines ist abhängig vom Einkommen. Einen Wohnberechtigungsschein bekommen daher nur Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 des Wohnraumförderungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Einkommensgrenzenverordnung nicht übersteigt.

Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt: