Gesamtgesellschaftliche Präventionsstrukturen

Die Vorbeugung von Straftaten ist vor allem auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt...

Zuständige Stelle ermitteln

Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.

In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.

Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.

Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Vorbeugung von Straftaten ist vor allem auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es dazu ein breit gefächertes Netz an Mitwirkungsmöglichkeiten. Dazu zählen vor allem die vielen Vereine und Initiativen, die sich in ehrenamtlicher Arbeit der Prävention vor Ort verschrieben haben.

In den Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Kommunale Präventionsräte. Hier werden unter Mitarbeit vieler staatlicher und nichtstaatlicher Einrichtungen konkrete Aktivitäten zur Kriminalitätsvorbeugung bürgerschaftlich beraten und umgesetzt. Auch in vielen kleineren Städten, Ämtern und Gemeinden gibt es inzwischen solche Präventionsräte.

Auf Landesebene koordiniert seit 1994 der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) die staatlichen und nichtstaatlichen Präventionsaktivitäten. Inzwischen gibt es über 80 Mitgliedsorganisationen. Der LfK gibt Empfehlungen für die Präventionsarbeit vor Ort und berät die Landesregierung. Zudem fördert er durch finanzielle Zuwendungen die Projekte der kommunalen Präventionsräte, von freien Trägern, Institutionen oder Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind.