Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
Wenn Sie Ihre aneinandergrenzenden Flurstücke zusammenlegen (verschmelzen) möchten, können Sie eine Verschmelzung beantragen.
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Ihre zuständigen Stellen
Die hier aufgeführten zuständigen Stellen werden anhand des Kartenausschnitts gefiltert. Ist keine zuständige Stelle im Kartenausschnitt sichtbar werden alle verfügbaren, zuständigen Stellen in der Liste aufgeführt.
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Frank Wagner
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Sc. Tatjana Wagner
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jörg Neiseke
19055 Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Lübcke
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Thomas Harnisch
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Diethard Gajek
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Torsten Meißner
19073 Wittenförden
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Bannuscher
19073 Wittenförden
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Natalia Brim
19075 Pampow
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Beatrice Pawel
19230 Hagenow, Stadt
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Ulrike Schirm
19217 Rehna, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Christopher Sohn
23970 Wismar, Hansestadt
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M. Sc. Kerstin Siwek
23970 Wismar, Hansestadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Sven Schubert
23936 Grevesmühlen, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Maahs
23968 Gramkow
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Oliver Urban
19288 Ludwigslust, Stadt
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung
19288 Ludwigslust, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Roland Hiltscher
19370 Parchim, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Eng. Eric Hiltscher
19370 Parchim, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Kai Grünhagen
23923 Schönberg, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Hans-Gerd Jansen
19294 Neu Kaliß
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunnar Weinke
18273 Güstrow, Barlachstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M. Eng. Felix Möbius
18069 Lambrechtshagen
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Kai Warnke
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Mirjam Sperlich
18057 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Manthey
18146 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Änne Lorenz
18147 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Matthias Kahle
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Peter Hansch
18107 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Andreas Golnik
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur M.Sc. Daniel Golnik
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Reiche
18190 Sanitz
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andre Jeske
17192 Klink
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Norbert Boerner
17207 Röbel/Müritz, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Gunther Herrmann
17192 Waren (Müritz), Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Steffen Möbius
17139 Malchin, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Ulrich Zeh
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Herbert Weinert
17109 Demmin, Hansestadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dr.-Ing. Richard Boerner
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Lothar Walther
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Hans-Georg Täger
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Verm.-Ing. Torsten Sy
17039 Zirzow
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Stefan Seehase
17036 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Rainer Lessner
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) André Borutta
17034 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Dirk Schönemann
18435 Stralsund, Hansestadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Mario Sankowsky
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Gerd Meißner
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. Annett Frank
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Andreas Klug
18573 Rambin
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wilfrid Panke
18565 Vitte
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Stefan Ulbrich
17389 Anklam, Hansestadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Arno Mill
18528 Mölln-Medow
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Holger Krawutschke
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin M.Eng. Kathi Schwarzkopp
17309 Jatznick
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Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise
17309 Pasewalk, Stadt
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Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Sven Anders
17454 Zinnowitz, Ostseebad
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Flurstücksbildung durch Verschmelzung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist:
- formloser, nicht formgebundener Nachweis über Bevollmächtigung
- Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist:
- formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag auf Verschmelzung stellen, wenn Sie:
- Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin
- erbbau- oder nutzungsberechtigte Person oder
- vom obigen Personenkreis bevollmächtigt
sind.
Bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken müssen diese vorher miteinander grundbuchrechtlich vereinigt sein. Das bedeutet, dass die Flurstücke im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden. Des Weiteren dürfen keine sonstigen grundbuchseitigen Hindernisse, wie insbesondere unterschiedliche Belastungen, vorliegen.
Kosten
- Eine Verschmelzung, die in Zusammenhang mit einer Liegenschaftsvermessung zur Flurstücksbildung durch Zerlegung erfolgt, ist kostenfrei.
- Die Gebühr für die Verschmelzung beträgt 73,78 Euro je neu gebildetes Flurstück.
- Für die Fortführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) fallen zusätzliche Gebühren an. Diese betragen 30 Euro je Antrag.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag auf Flurstücksbildung durch Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle ein (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde). Bei fehlenden Angaben oder Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Angaben ein.
Zunächst stellt die zuständige Stelle eine Verschmelzungsvoranfrage beim Grundbuchamt, um zu klären, ob eine Verschmelzung möglich ist. Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen zu einem Grundstück gehören und gleich belastet sein. Die Flurstücke gehören zu einem Grundstück, wenn diese im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden.
Ist die beantragte Verschmelzung laut Grundbuchamt nicht möglich ist, prüft das Grundbuchamt, ob zumindest eine Vereinigung möglich ist. Ist eine Vereinigung laut Grundbuchamt möglich, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, dass Sie zuerst eine Vereinigung beim Grundbuchamt beantragen müssen. Ist eine Vereinigung laut Grundbuchamt auch nicht möglich, teilt Ihnen die zuständige Stelle mit, dass die beantragte Verschmelzung wegen fehlender grundbuchrechtlicher Voraussetzungen nicht vorgenommen werden kann.
Ist die beantragte Verschmelzung laut Grundbuchamt möglich, prüft die zuständige Stelle, ob wegen wegfallender Grenzen auch Abmarkungen entfernt werden müssen:
- Wenn Abmarkungen entfernt werden müssen, führt die zuständige Stelle eine Vermessung durch. Dafür findet ein Vermessungstermin statt, welcher Ihnen und weiteren Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten, deren Grundstücke oder bauliche Anlagen betreten werden müssen, angekündigt wird. Nach dem Vermessungstermin lädt Sie die zuständige Stelle zu einem Grenztermin ein, in welchem Sie und weitere betroffene Rechtsinhaber über das Entfernen der Abmarkung angehört werden. Am Ende des Grenztermins gibt die zuständige Stelle das Entfernen der Abmarkung bekannt. Wenn das Entfernen der Abmarkung bestandskräftig geworden ist, das heißt, die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, erstellt die zuständige Stelle die Vermessungsschrift.
- Wenn keine Abmarkungen entfernt werden müssen, erstellt die zuständige Stelle gleich die Vermessungsschrift und übersendet den betroffenen Rechtsinhabern einen Auszug aus der Vermessungsschrift.
Auf Grundlage der Vermessungsschrift ändert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) und informiert anschließend das zuständige Grundbuchamt über die erfolgte Verschmelzung, sodass diese auch grundbuchrechtlich vollzogen wird.
Sie erhalten einen Gebührenbescheid von der zuständigen Stelle. Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid von der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für die erfolgte Übernahme ins ALKIS.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihre unmittelbar aneinandergrenzenden Flurstücke verschmelzen (zusammenlegen) möchten, dann können Sie die Verschmelzung bei einer zuständigen Stelle (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur beziehungsweise untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde) beantragen. Unmittelbar aneinandergrenzende Flurstücke haben mindestens eine gemeinsame Flurstücksgrenze.
Gehören die Flurstücke zu unterschiedlichen Grundstücken, müssen die Grundstücke vorher im Grundbuch miteinander vereinigt sein. Die Flurstücke gehören grundbuchrechtlich zu einem Grundstück, wenn diese im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden. Des Weiteren dürfen keine sonstigen grundbuchseitigen Hindernisse, wie insbesondere unterschiedliche Belastungen, vorliegen.
Bei der Verschmelzung von zwei oder mehreren aneinandergrenzenden Flurstücken werden diese zu einem neuen Flurstück zusammengefasst. Die betroffenen trennenden Flurstücksgrenzen fallen weg. Damit bedeutungslos gewordene Abmarkungen können entfernt werden.
Die zuständige Stelle erstellt eine Vermessungsschrift, in der die Veränderung im Liegenschaftskataster (zum Beispiel Lage, Größe und Beschreibung der Flurstücke) dokumentiert wird. Auf der Grundlage dieser Vermessungsschrift aktualisiert die untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde dann das Liegenschaftskataster.
Rechtsgrundlagen
- §§ 5, 28, 31 Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)
- §§ 8, 12 Gesetz über die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Mecklenburg-Vorpommern (BO-ÖbVI M-V)
- §§ 1, 4, 5 Vermessungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Verm-KostVO M-V)
- §§ 2, 5 Grundbuchordnung (GBO)
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO
Weitere Informationen
- keine