Elektronischer Identitätsnachweis: Neue PIN für Online-Ausweisfunktionen erhalten
Ausgewähltes Gebiet: Am Peenestrom
Haben Sie Ihre PIN für die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises vergessen oder ist sie in falsche Hände gelangt? Dann können Sie eine neue PIN erhalten.
Ihre zuständige Stelle
Stadt Wolgast (Amt Am Peenestrom)
Burgstraße 6
17438
Wolgast, Stadt
Die Stadt Wolgast ist die geschäftsführende Gemeinde des Amtes Am Peenestrom.
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Wilhelmstraße
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte
Position:
Fachperson für Datenschutz
Kontakt
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine Unionsbürgerkarte (eID).
- Sie sind 16 Jahre oder älter.
- beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT): Ihre Identität ist festgestellt.
Kosten
Gebühr
Verfahrensablauf
Sie können die PIN vor Ort in Ihrer Personalausweis- oder Ausländerbehörde zurücksetzen.
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Behörde und erhalten dort gebührenfrei eine neue PIN, die Sie im Anschluss in Ihre persönliche sechsstellige Ziffernfolge ändern können.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Sie erhalten mit Ihrem Personalausweis eine Geheimnummer, die sogenannte Einmal-PIN. Damit können Sie eine persönliche, sechsstellige Identifikationsnummer (PIN) setzen. Zusammen mit der Einmal-PIN erhalten Sie Ihre Entsperrnummer (PUK).
Das gilt auch für:
- den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- die Unionsbürgerkarte (eID)
Sie benötigen eine neue PIN, wenn:
- Sie die PIN vergessen oder verlegt haben
- die PIN nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt ist und Sie nicht mehr über die PUK verfügen
- die PIN in die Hände anderer Personen gelangt ist
Wenn Sie noch über Ihre PIN verfügen, aber eine neue Ziffernfolge wünschen, können Sie die PIN beliebig oft mit der entsprechenden Software, zum Beispiel der AusweisApp, ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zweimal Ihre neu gewählte PIN.
Rechtsgrundlagen
- § 27 Abs 2 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 7 Absatz 1, 2 und 3 a Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- § 20 Absatz 1 und 2 und § 21 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)