Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Sachkundeprüfung) beantragen oder verlängern

Ausgewähltes Gebiet: Malchow

Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein erforderlich. Ohne Sachkundeprüfung kann ein zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 Tage erworben werden, dieser kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung auch verlängert werden.

Auswahl des Anwendungsfalls

Wollen Sie den zeitlich befristeten Fischereischein online im automatisierten Verfahren beantragen?

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vollendung des 14. Lebensjahrs
  • keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung

Verwaltungsgebühr

24,00 EUR
für zeitlich befristeten Fischereischein

Verwaltungsgebühr

23,00 EUR
für zeitlich befristeten Fischereinschein, beantragt im elektronischen Verfahren

Verwaltungsgebühr

13,00 EUR
für Verlängerungsbescheinigung
  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Zahlung der Gebühr
  • Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre

Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.

Geltungsdauer

28 Tage

Bearbeitungsdauer

5 Tage

Weitere Informationen

  • beim automatisierten Online-Verfahren oder beim persönlichen Erscheinen: sofort
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