Patenschaft für Grünflächen übernehmen

Ausgewähltes Gebiet: Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Sie können eine Patenschaft für die Pflege von Grünflächen abschließen. 

Ihre zuständige Stelle

Universitäts- und Hansestadt Greifswald
66.5 Unterhaltung von Grünanlagen

Lange Straße 2 a
17489 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

31 53
17461 Greifswald, Universitäts- und Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3834 8536-4281
Fax: +49 3834 8536-4282

Mitarbeiter

Herr Jan Bruhnke
Telefon: +49 3834 8536-4300
Fax: +49 3834 8536-4108
Position: Abteilungsleitung
Raumnummer: T2 19

Öffnungszeiten

Sprechzeiten mit Termin:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten ohne Termin:

  • Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

Parkplätze

Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Kostenpflichtig

Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Kostenpflichtig

Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Domstraße 12
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Stadtbus
Bus: Linie 3, Haltestelle Tierpark
Bus: Linie 2, Haltestelle Tierpark

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Abteilung für Sicherheit und Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Greifswald, Universitäts- und Hansestadt:

Auf konkrete Nachfrage werden in geeigneten Fällen Patenschaftsvereinbarungen für bestimmte öffentliche Grünflächen abgeschlossen.

Die Struktur der Patenschaftsvereinbarungen folgt den o.g. Vorgaben: 

  • Freiwilligkeit (und jederzeitige Kündbarkeit),
  • kein Rechtsanspruch auf bestimmte Pflegeerfolge,
  • Unentgeltlichkeit und daraus abgeleitete Ehrenamtlichkeit,
  • Begrenzung der möglichen Pflegleistungen durch Wollen und Können des Pflegenden und durch die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Grünfläche.
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