Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Lübtheen, Stadt

Sie können ein Beitragskonto abmelden, wenn die Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung entfällt.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Lübtheen
Kooperatives Bürgerbüro

Amtsstr. 3
19249 Lübtheen, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038855 711-35
Fax: 038855 711-99

Mitarbeiter

Frau Grit Haubold
Telefon: 038855 711-35
Fax: 038855 711-99
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 16
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Abmeldung: gebührenfrei

Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen:

Online:

  • Öffnen Sie die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
  • Klicken Sie bei Bürgerinnen und Bürger das Feld „Wohnung abmelden“ oder geben Sie im Suchfeld den Webcode „BF05“ ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abmeldung

Postalisch:

  • Teilen Sie die Abmeldung formlos mit. Geben Sie dabei wie auch im Online-Formular die abzumeldende Beitragsnummer, Angaben zum Namen und der Adresse der abzumeldenden Wohnung an. Zusätzlich ist der Grund der Abmeldung anzugeben. Die Formlose Mitteilung ist dann unterschrieben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schicken.

Die übermittelten Daten zum Beitragskonto werden im Beitragsservice bearbeitet. Eine Antwort zu der Abmeldung erhalten Sie per Post.

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Lübtheen, Stadt:

Leistungen des Einwohnermeldeamtes & Bürgerbüro der Stadt Lübtheen:

- Antragsausgabe

- Beratung

- Beglaubigung der Unterlagen