Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung abmelden
Sie können ein Beitragskonto abmelden, wenn die Rundfunkbeitragspflicht für die Wohnung entfällt.
Ihre zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Keine Angabe
Aufzug vorhanden:
Keine Angabe
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen
Kosten
Abmeldung: gebührenfrei
Verfahrensablauf
Sie können die Abmeldung online oder postalisch dem Beitragsservice mitteilen:
Online:
- Öffnen Sie die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de
- Klicken Sie bei Bürgerinnen und Bürger das Feld „Wohnung abmelden“ oder geben Sie im Suchfeld den Webcode „BF05“ ein, dann öffnet sich das dazugehörige Online-Formular und leitet Sie Schritt für Schritt durch die Abmeldung
Postalisch:
- Teilen Sie die Abmeldung formlos mit. Geben Sie dabei wie auch im Online-Formular die abzumeldende Beitragsnummer, Angaben zum Namen und der Adresse der abzumeldenden Wohnung an. Zusätzlich ist der Grund der Abmeldung anzugeben. Die Formlose Mitteilung ist dann unterschrieben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu schicken.
Die übermittelten Daten zum Beitragskonto werden im Beitragsservice bearbeitet. Eine Antwort zu der Abmeldung erhalten Sie per Post.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies melden oder sich online abmelden. Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie: - als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben - in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden - aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.